Betreff
Neueinrichtung einer Stelle
Vorlage
114/19/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Neueinrichtung einer Stelle von 0,5 VbE zur Deckung des erforderlichen Personalbedarfes im Fachbereich Bau und Ordnung.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses einer Kollegin aus dem Tiefbaubereich wegen Erreichen des Rentenalters und neuer Besetzung dieser Stelle hat sich herausgestellt, dass die Verwaltungsaufgaben im Baubereich gebündelt werden müssen.

 

Gleichzeitig ergeben sich aus der Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplanes mehr Aufgaben im verkehrstechnischen Bereich. Des Weiteren müssen die Pflege und Unterhaltung der Spielplätze intensiviert werden. Insofern erfährt auch die Stelle Tiefbau 2 einen quantitativen Aufgabenzuwachs und somit einen höheren Zeitaufwand zur Erledigung der Aufgaben.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wird als einzige Möglichkeit die Schaffung einer weiteren halben Verwaltungsstelle in diesem Bereich gesehen.

 

Somit empfiehlt die Verwaltung, eine neue Stelle mit 0,5 VbE im Fachbereich Bau und Ordnung einzurichten.  Die finanziellen Mittel wären im Jahr 2019 für zwei Monate bereit zu stellen. Die Deckung der Personalkosten kann gesichert werden.

 

Die gesetzlichen Vorschriften der Stellenplanverordnung vom 10.09.1991 ermöglichen die Umsetzung dieser Maßnahme.

Gemäß § 3 der Stellenplanverordnung Abs. 1 sind im Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Angestellten und Arbeiter auszuweisen. Als vorübergehend beschäftigt gelten Beschäftigte, deren Dienstleistung auf insgesamt höchstens sechs Monate im Jahr begrenzt ist.“ Beschäftigte mit einer Beschäftigungszeit von über sechs Monaten gelten als nicht nur vorübergehend Beschäftigte und sind im Stellenplan des Jahres auszuweisen sein.

 

Somit können Personen auch vorübergehend beschäftigt werden, ohne dass die Stellen im Stellenplan des jeweiligen Haushaltsjahres ausgewiesen waren, wenn mit der Beschäftigung im Haushaltsjahr sechs Monate nicht überschritten werden. Diese Voraussetzung würde die Stadt Boizenburg/Elbe mit einer Einstellung  und Beschäftigung von zwei Monaten bezogen auf die Aufgaben der Bauverwaltung erfüllen.

Diese Stelle würde dann im Stellenplan 2020 regulär aufgenommen werden.

 

 

Alternativen:

 

Keine Gewährung einer neuen Stelle im Fachbereich Bau und Ordnung und wieder Zusammenlegungen entsprechender Aufgaben des Bereiches einschließlich daraus resultierender Auswirkungen

- wie eine Reduzierung von Tätigkeiten auf das gesetzlich erforderliche Maß und

- keine Kapazitäten für die Wahrnehmung von freiwilligen Aufgaben (Spielplatze,

  Stadtmobiliar, etc.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich    2.250,00 €

Jährlich     27.000,00 €

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:    

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag: Personalkosten

 

50220000

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen:

Arbeitsplatzbeschreibungen der Stelle Tiefbau 2 und der Stelle Bauverwaltung