Betreff
Aufhebung Sperrvermerk Stelle Streetwork (m/w/d)
Vorlage
064/19/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hebt den Sperrvermerk für die Stelle  Streetworks (m/w/d) auf (Teilzeitstelle 30 Wochenstunden). 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hat am 13.09.2018 das Jugendkonzept zur offenen Jugendarbeit im Stadtgebiet beschlossen (Vorlage 085/18/10/1). Darin ist eine zusätzliche Stelle für Streetwork (m/w/d) vorgesehen (30 Wochenstunden für mobile Jugendarbeit im Stadtgebiet). Mit dem Konzept handelt es sich um eine Absichtserklärung, wie sich die Jugendarbeit in der Stadt Boizenburg/Elbe perspektivisch entwickeln soll.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 03.12.2018 wurde empfohlen, für diese neue Stelle einen Sperrvermerk in den Haushaltsplan 2019 aufzunehmen. Es sollte vor der Einstellung herausgearbeitet werden, welche zusätzlichen bzw. erweiterten Angebote für Jugendliche daraus resultieren werden. Der Sperrvermerk wurde von der Stadtvertretung am 13.12.2018 beschlossen.

 

Folgende Aufgaben sollen wahrgenommen werden:

 

-       Aufsuchende Streetworkarbeit

 

Kontaktaufbau und Kontaktpflege mit Kindern u. Jugendlichen im Stadtgebiet und den Ortsteilen,

 

pädagogische Angebote u. Beratung vor Ort (auch auf der „Straße“) für Cliquen u. Gruppen, z.B. Unterstützung bei der Suche nach Treff – u. Aktionsmöglichkeiten

 

Individuelle und vertrauliche Beratung u. Unterstützung, Entwicklung von Problemlösungen (in öffentlichen und in geschützten Räumen)

 

Unterstützung und Begleitung z.B. bei Ausbildungs, u. – Wohnungssuche, Vermittlung/ Herstellung von Kontakten zu Hilfsangeboten

 

 

-       Netzwerk- und Gemeinwesenarbeit

Überregionale Zusammenarbeit/ Kooperation mit anderen Kommunen u. Einrichtungen sowie mit lokalen/ regionalen Akteuren der Kinder u. Jugendarbeit, Berichterstattung sowie Aufbereitung wichtiger Themen für die Gremien der Stadt, Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit

 

 

-       Durchführung offener Kinder u. Jugendarbeit nach § 1 SGB VIII

 

Unter Berücksichtigung des § 9 SGB VIII, Schnittstelle zwischen § 11 u. § 13

d. SGB VIII, Bedarfsbestimmung u. Zielsetzung in der Streetworkarbeit

 

 

 

 

Der Zuwendungsbescheid des Landkreises über eine jährliche Förderung von 15 T€ aus dem ESF-Programm liegt vor.

 

Nach der Aufhebung des Sperrvermerkes soll die Stelle unverzüglich ausgeschrieben werden.

 

 

 

Alternativen:

Keine Aufhebung des Sperrvermerkes

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: