Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt zahlungsunwirksame überplanmäßige
Aufwendungen für den produktübergreifenden Deckungsring Abschreibungen auf
Anlagevermögen im Jahresabschluss 2017 der Stadt Boizenburg/Elbe in Höhe von
212.051 € (Sachkontengruppe 53……...).
Deckungsquelle im Haushaltsjahr 2017 sind Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 61.051 €, Minderaufwendungen aus Zinsen in Höhe von 61.000 € und Minderaufwendungen im Deckungsring Personalkosten in Höhe von 90.000 €.
Sachdarstellung und Begründung:
Im Rahmen der
Erstellung des Jahresabschlusses 2017 wurden aus der Anlagenbuchhaltung die
Ist-Beträge für die Abschreibungen auf Anlagevermögen 2017 mit einem Betrag in
Höhe von insgesamt 2.428.051 € ermittelt.
Der Planwert für
den produktübergreifenden Deckungsring betrug 2.216.000,00 € und basierte auf
einer Schätzung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017.
Bei den
Abschreibungen handelt es sich um zahlungsunwirksame Buchungen in der
Ergebnisrechnung (Sachkontengruppe 53………). Es ist eine überplanmäßige
Aufwendung im Deckungsring Abschreibungen in Höhe von 212.051 € erforderlich.
Deckungsquelle im
Haushaltsjahr 2017 sind Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe
von 61.051 €, Minderaufwendungen aus Zinsen in Höhe von 61.000 € und
Minderaufwendungen im Deckungsring Personalkosten in Höhe von 90.000 €
Die Unabweisbarkeit
der überplanmäßigen Aufwendung liegt vor, damit der Jahresabschluss 2017 der
Stadt Boizenburg/Elbe mit den vorgeschriebenen Anlagen erstellt werden kann.