Betreff
überplanmäßige Aufwendungen im Jahresabschluss 2017 (Abschreibungen auf Anlagevermögen)
Vorlage
062/19/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt zahlungsunwirksame überplanmäßige Aufwendungen für den produktübergreifenden Deckungsring Abschreibungen auf Anlagevermögen im Jahresabschluss 2017 der Stadt Boizenburg/Elbe in Höhe von 212.051 € (Sachkontengruppe 53……...).

 

Deckungsquelle im Haushaltsjahr 2017 sind Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 61.051 €, Minderaufwendungen aus Zinsen in Höhe von 61.000 € und Minderaufwendungen im Deckungsring Personalkosten in Höhe von 90.000 €.  


Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2017 wurden aus der Anlagenbuchhaltung die Ist-Beträge für die Abschreibungen auf Anlagevermögen 2017 mit einem Betrag in Höhe von insgesamt 2.428.051 € ermittelt.

 

Der Planwert für den produktübergreifenden Deckungsring betrug 2.216.000,00 € und basierte auf einer Schätzung zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2017.

 

Bei den Abschreibungen handelt es sich um zahlungsunwirksame Buchungen in der Ergebnisrechnung (Sachkontengruppe 53………). Es ist eine überplanmäßige Aufwendung im Deckungsring Abschreibungen in Höhe von 212.051 € erforderlich.

 

Deckungsquelle im Haushaltsjahr 2017 sind Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 61.051 €, Minderaufwendungen aus Zinsen in Höhe von 61.000 € und Minderaufwendungen im Deckungsring Personalkosten in Höhe von 90.000 €

 

Die Unabweisbarkeit der überplanmäßigen Aufwendung liegt vor, damit der Jahresabschluss 2017 der Stadt Boizenburg/Elbe mit den vorgeschriebenen Anlagen erstellt werden kann.