Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:
1. Den Beitritt der Stadt Boizenburg/Elbe als Träger
des gemeinsamen Kommunalunternehmens Kommunalservice Mecklenburg Anstalt
öffentlichen Rechts (AöR) auf der Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
gemäß Anlage 1 sowie der gültigen Unternehmenssatzung gemäß Anlage 2. Die
Satzung wird lediglich um die Kapitalbeteiligung der Stadt Boizenburg/Elbe in
Höhe von 500,00 EUR ergänzt.
2. Die erforderlichen Finanzmittel für die
Kapitaleinlage in Höhe von 500,00 EUR sind im Haushaltsplan 2020
bereitzustellen.
3. Einer Beteiligung der Stadt Parchim, des Amtes
Zarrentin, des Amtes Stralendorf als weitere Träger der KSM AöR mit Wirkung zum
01.01.2020 wird zugestimmt.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag
mit der KSM AöR mit Wirkung vom 01.01.2020 abzuschließen.
5. Die Stadtvertretung beauftragt den
Bürgermeister, die erforderlichen Finanzmittel entsprechend Anlage 3 für den
laufenden IT-Betrieb in den Haushalt 2020 einzustellen.
6. Der Bürgermeister wird
beauftragt, im Rahmen der Neuausrichtung der IT-Ausstattung der städtischen
Schulen ebenfalls die Übertragung dieser Aufgabe an die KSM vorzubereiten und
der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hat am 13.12.2018 folgenden Grundsatzbeschluss zum Beitritt als weiterer Träger zur KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR (KSM) [Drucksache-Nr.: 207/18/20] gefasst:
1.
Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister zeitnah,
möglichst zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung, eine Beschlussvorlage zum
Beitritt der Stadt Boizenburg/Elbe als Träger der KSM AöR zum 01.01.2020
vorzubereiten und vorzulegen.
2.
Im Rahmen der Beschlussvorlage sind die finanziellen Aufwendungen
für den laufenden Betrieb aufzubereiten und darzustellen.
3.
Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister,
erforderliche Finanzmittel für die zu erwartenden Einmalaufwendungen für die
Migration in Höhe von 95.000,00 Euro (Kernverwaltung) in den Nachtragshaushalt
2019 einzustellen.
4.
Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister,
mögliche Förderungen des Einmalaufwandes, möglichst einschließlich ggf.
erforderlicher Ersatzbeschaffungen aus Anlass der IT-Zentralisierung, beim
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung zu prüfen und ggf.
zu beantragen.
In Umsetzung des Beschlusses werden
1.
die Beschlussvorlage zum Beitritt der Stadt
Boizenburg/Elbe als Träger der KSM AöR zum 01.01.2020 vorgelegt,
2.
die finanziellen Aufwendungen für den laufenden Betrieb
aufbereitet und dargestellt.
Außerdem werden die formellen Voraussetzungen für die Leistung der Stammkapitaleinlage (500,00 EUR) und die Übertragung der Aufgabe IT für die städtischen
Schulen geschaffen, um den gestellten Herausforderungen gerecht zu werden.
Aufgrund der steigenden Komplexität und wachsenden Anforderungen in der Informations- und Kommunikationstechnologie für die Stadt Boizenburg/Elbe (bspw. elektronischer Zugang zur Verwaltung, § 2 E-Government Gesetz Mecklenburg-Vorpommern (EGovG M-V); Informationen über die Verwaltung in öffentlich zugänglichen Netzen, § 3 EGovG M-V; elektronische Bezahlmöglichkeit, § 4 EGovG M-V; Georeferenzierung, § 6 EGovG M-V; Bereitstellung von Daten in öffentlich zugänglichen Netzen, § 8 EGovG M-V; elektronische Aktenführung und -einsicht, §§10 und 12 EGovG M-V) sehen wir eine dringende Notwendigkeit zur Kooperation, um
·
die IT-Services technisch und wirtschaftlich zu
optimieren,
·
für neue, sich abzeichnende Aufgaben bspw. nach dem EGovG
M-V gerüstet zu sein,
·
den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen
besseren Service zur Verfügung zu stellen. Dabei ist das Onlinezugangsgesetz (§
1 Abs. 1 und 2 OZG sowie § 3 Abs. 2 OZG) zu berücksichtigen,
·
langfristig die Wertschöpfung in der Region zu halten.
Ein weiterer Grund sind die bundes- und landesrechtlichen Vorgaben, die schrittweise umzusetzen sind, wie z.B. die Einführung der elektronische Akte, die elektronische Vergabe, das elektronische Gerichtsverfahren, das beleglose Rechnungswesen, das neue Meldewesen VOIS, das elektronische Archiv Dokumentenmanagementsystem (DMS), die Digitalisierung der Schulen, Datenschutz- und IT-Sicherheitsanforderungen usw. umgesetzt werden. Diesbezüglich wird es zeitnah zusätzliche finanzielle und organisatorisch/technische Anstrengungen bedürfen, um den gestellten Herausforderungen gerecht zu werden.
Für die Stadt Boizenburg/Elbe
allein ist die Bewältigung dieser Anforderungen finanziell nur schwer leistbar.
Die zu erwartenden erheblichen Kostensteigerungen können durch ein gemeinsames
IT-Servicecenter abgemildert werden, da die zunehmenden Anforderungen und
gesetzlichen Forderungen an den IT-Betrieb im Rahmen einer interkommunalen
IT-Kooperation wesentlich wirtschaftlicher gelöst werden können als in den
einzelnen Gebietskörperschaften. Vor diesem Hintergrund hat sich die Verwaltung
mit ihrem Grundsatzbeschluss vom 13.12.2018 bereits für die KSM entschieden.
Gerade die Kombination aus Hardware- und Anwendungsbetreuung sowie die
Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind für die Verwaltung der
richtige Weg in die zukünftige Aufstellung unserer IT-Infrastruktur. Die KSM
erbringt ihre Leistungen für die Träger und sonstigen Nutzer gegen
Kostenerstattung (ohne Gewinn und Marge).
Folgende Vorgehensweise wird empfohlen:
1. die Anbindung
an das kommunale Rechenzentrum der KSM über CN LAVINE. Hierzu hat die KSM im
Vorfeld entsprechende Maßnahmen ergriffen und beim Ministerium für Energie,
Infrastruktur und Digitalisierung eine Bandbreitenerhöhung auf 50 Mbit/s für
Stadt Boizenburg/Elbe kostenneutral beantragt,
2. die Überführung
der Gesamtverantwortung für den IT-Betrieb der Stadt Boizenburg/Elbe im Rahmen
einer Trägerschaft an die KSM,
3. die
Mitbenutzung des Dokumentenmanagementsystems durch die KSM in Verbindung mit
der Einführung des beleglosen Rechnungswesens und der eAkte sowie
4. die
Harmonisierung der kommunalen Fachanwendungen in vorheriger Abstimmung mit der
Verwaltung.
5.
Die finanziellen Auswirkungen gestalten sich wie folgt:
1. Leistung einer
Stammkapitaleinlage in Höhe von 500,00 EUR,
2. der einmalige
Aufwand für die Übernahme des IT-Betriebes der Stadt Boizenburg/Elbe zur KSM
beläuft sich laut Serviceschein (Anlage 3)
(Kostenbasis
2018) auf 94.600,00 EUR
(95.000,00 EUR
mit Beschluss der Stadtvertretung gemäß Drucksache-Nr.: 207/18/20 zur
Einstellung in den 1. Nachtragshaushalt 2019 beschlossen) und
3. der Aufwand zur
Realisierung und Sicherstellung des laufenden Betriebes für die gesamte
Verwaltung (Full-Service für 55 IT-Arbeitsplätze, Bereitstellung des gesamten
IT-Infrastruktur, Grundbetreuung der Fachverfahren usw.) Serviceschein (Kostenbasis 2018) (Anlage 3)
in Höhe von 167.686,61 EUR pro Jahr. Nicht enthalten im laufenden Aufwand sind
die aktuellen Wartungsaufwendungen der Fachverfahren, die Bereitstellung von
ggf. erforderlichen neuen Hardwarekomponenten (u.a. PC, Notebook, Monitor),
Druck- und Scanleistungen sowie die IT-Arbeitsplätze der Außenstellen der Stadt
Boizenburg/Elbe. Die Wartungsverträge
werden im Rahmen der Konsolidierung geprüft und in Mitwirkung der Stadt
Boizenburg/Elbe zur KSM überführt. Auf Grundlage der Umlageermittlung werden
die laufenden Kosten jährlich ermittelt und auf Basis der tatsächlichen Verhältnisse,
gemäß den „Regeln zur Umlageermittlung“
(Anlage 4), ermittelt.
Die Aufwendungen im Bereich IT werden sich insbesondere durch die Umsetzung von gesetzlichen Vorschriften und der Compliance weiter erhöhen. Eine Umsetzung dieser Vorgaben als autonome Lösung wäre mit erheblichen Mehrkosten im Bereich Personal und für die Hardwareausstattung verbunden. Die Kooperation mit mehreren Verwaltungen spart langfristig Personal-, Hardware- und Innovationskosten. Die Gewährleistung der Umsetzung von gesetzlichen Vorschriften kann somit effektiver erfolgen. Die gemeinsame Beschaffung von IT-Komponenten erzielt außerdem bessere Preise am Markt.
Es sind Gespräche mit der KSM dahingehend zu führen, einen verwaltungsnahen Standort zu vereinbaren.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
1. Öffentlich-rechtlicher Vertrag
2 Satzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen KSM
Kommunalservice
Mecklenburg Anstalt des öffentlichen Rechts
3. Regeln zur Umlageermittlung für alle
sonstigen Nutzer der KSM
4. Serviceschein 2019