hier: Ausschreibung sämtlicher Grundstücksverkäufe
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg beschließt auf ihrer (nächsten) Sitzung am 01.11.2018 die Stadtverwaltung zu beauftragen, zukünftig sämtliche Grundstücksverkäufe auszuschreiben.
Sachdarstellung und Begründung:
In der
Vergangenheit kam es wiederholt zu Beschwerden von Einwohnern, die sich beim
Grundstücksverkauf übergangen fühlten. Eine generelle Ausschreibung sichert ein
faires und transparentes Verfahren. Außerdem werden so jedem Bürger die
gleichen Möglichkeiten gegeben, ein Grundstück zu erwerben.
Der
Mehraufwand wird dadurch ausgeglichen, dass so bessere Verkaufspreise erzielt
werden könnten.
Die Verwaltung
hatte zum Antrag der Fraktion BfB mit der Drucksachen Nr.: 106/18/30 eine
Berichtsvorlage zur Beratung für den zuständigen Ausschuss für Bau,
Stadtplanung, Verkehr und Denkmalschutz vorgelegt; die Beratung fand in der
Sitzung am 19.06.2018 statt.
106/18/30 – Verkauf von
städtischen Grundstücken
Die Fraktion Bürger für Boizenburg hat mit
ihrer Drucksachen Nr.: 071/18/FR-BfB einen Antrag gestellt, zu dem die
Verwaltung (Vw) mit vorliegender Berichtsvorlage Stellung nimmt.
Die Stadt
Boizenburg/Elbe verfügt über zahlreiche Grundstücke, die in unterschiedlichster
Art und Weise genutzt werden oder genutzt werden können.
Das Eigentum an Grund
und Boden ist ein wichtiger Wertbestandteil einer Kommune, daher ist bei jeder
Veräußerung zu prüfen, ob sie für die Stadt einen Vorteil birgt. Gleichzeitig
ist zu prüfen, ob jedes Grundstück im Eigentum der Stadt so nutzbar ist, dass
es für die Stadt einen Vorteil bringt. Grundlage dazu ist die städtebauliche
Planung, die in Form von Flächennutzungsplan und zahlreichen Bebauungsplänen
vorhanden ist. Weiterhin ist die öffentliche Erschließung ein
Prüfungsbestandteil vor der Veräußerung von Grundstücken.
Diese genannten
Kriterien sind für die Vw entscheidend bei der Durchführung von Verkaufsverhandlungen.
Als Ergebnis einer
Entscheidung des EuGH vom 25.03.2010 Urteil C-451/08 (DÖV 2010 4859) kann
geschlussfolgert werden, dass kommunale Grundstücksgeschäfte (Verkauf oder
Gewährung von Rechten daran) nicht den Vorschriften des Vergaberechts unterliegen,
wenn damit keinerlei bauliche Festlegungen verbunden sind. Wenn doch ein
Beschluss erfolgt, sollte auch über die Form der Ausschreibung entschieden
werden.
Für die Ermittlung des
Wertes der verschiedenen Grundstücke der Stadt Boizenburg/Elbe entwickelt der
Landkreis Ludwigslust-Parchim jährlich aktualisiert die Bodenrichtwertkarte im
Grundstücksmarktbericht. In diesem Bericht ist auch erläutert, unter welchen
Umständen von dem festgestellten Bodenrichtwert wertmindernd abgewichen werden
kann.
Die Vw achtet darauf,
dass ein Grundstücksverkauf nicht unter dem Mindestwert nach den o.g. Vorgaben
erfolgt; dieser würde die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht voraussetzen.
Der Verkauf
städtischer Grundstücke wird in vielen Bereichen, in denen mit entsprechenden
Partnern gearbeitet wird, von diesen publiziert. So ist die
Wirtschaftsfördergesellschaft Südwestmecklenburg mbH (WiFöG) Partner bei der
Veräußerung gewerblicher Flächen.
Bei der Zusammenarbeit
mit Erschließungsträgern werden und wurden Grundstücks-
verkäufe von
Wohnbauflächen auf diese übertragen.
Weitere städtische
Grundstücke werden im Stadtportal angeboten.
Damit ist ein hoher
Grad an Öffentlichkeit für den Verkauf städtischer Grundstücke gewährleistet.
Bisher wurde von der
Möglichkeit der Bekanntmachung von veräußerbaren Grundstücken im
Auktionsverfahren verzichtet.
Weitere
Grundstücksverkäufe, die durch die Vw vorbereitet und der Stadtvertretung zur
Beschlussfassung vorgelegt werden oder gemäß Hauptsatzung § 7, Abs. 3 und § 9,
Abs. 2 entschieden werden, sind z.B.
Arrondierungsflächen, Flächen im Hinterland oder Vorgarten von privaten
bebauten Grundstücksflächen. Weiterhin werden sogenannte „gefangene“
Grundstücke nur den anliegenden Grundstückseigentümern zum Kauf angeboten. Auch
bei Grundstücken, die bereits Jahrzehnte als Pachtflächen genutzt wurden, wird
auf ein öffentliches Verfahren verzichtet.
In der Anlage befinden sich Beispiele zur
bildhaften Erläuterung.
Die Vw empfiehlt, mit
der Einführung des neuen Stadtportals das Angebot an veräußerbaren städtischen
Grundstücken nutzerfreundlich und ständig aktualisiert vorzuhalten.
Ggf. sollte im
Bekanntmachungsblatt (Elbe-Express) turnusmäßig (4 x im Jahr) auf zum Verkauf
stehende Grundstücke hingewiesen werden.
Eine weitergehende
Veröffentlichung wird nicht empfohlen, um regionalen Interessenten eine größere
Chance zum Erwerb städtischer Grundstücke zu geben.
Nach Beratung im
zuständigen Fachausschuss wird zu dieser Vorlage eine Ergänzungsvorlage als
Beschlussvorlage zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung vorbereitet.
Als Ergebnis aus der Beratung am 19.06.2018 gaben die anwesenden
Mitglieder des Ausschusses für Bau, Stadtplanung, Verkehr und Denkmalschutz die
Empfehlung, dass auf Grund der Berichtsvorlage kein Handlungsbedarf zur
Erstellung einer Beschlussvorlage zu sehen ist.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
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(Finanzen und
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Anlagen: