Betreff
Entgeltordnung Naturerlebnisbad und Freizeitfläche
Vorlage
007/18/30/03
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 01.11.2018, die Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe zum Naturerlebnisbad und Freizeitplatz Boizenburg zum 01.01.2019.

 

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die Fa,. B&P Kommunalberatung hat die Entgeltkalkulation für die Nutzung des Naturerlebnisbades (NEB) und des dazugehörigen Freizeitplatzes (FZP) Boizenburg/OT Schwartow für den Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020 erarbeitet.

 

Mit den Sitzungsvorlagen 007/18/30, 007/18/30/01 und 007/18/30/02 hat die Verwaltung vorgeschlagen, auch weiterhin sozialverträgliche Eintrittspreis zu veranlagen.

 

Der Hauptausschuss hat auf seiner Sitzung am 03.09.2018 entschieden, dass die Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe zum Naturerlebnisbad und Freizeitplatz Boizenburg in der durch den Hauptausschuss beschlossenen Fassung in der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

 

Die Verwaltung ist zudem beauftragt, für die Jugendfeuerwehr, die Floriangruppe und die DRK-Wasserwacht gesonderte Regelungen in der Entgeltordnung zu formulieren.

 

Die Vorgaben der Gremien wurden in die anliegende Entgeltordnung eingearbeitet.

 

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Mehreinnahmen bei der Ausleihgebühr und den Duschwertmarken

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................