Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe im
Haushaltsjahr 2018 für den Erwerb und die Errichtung von vier Fahrradboxen am
Hafen in Höhe von 18.671,10 EUR brutto.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch ……………………………
im Produkt …………………………………… Sachkonto……………………………………
Sachdarstellung und Begründung:
Die
Stadtvertretung nahm auf ihrer Sitzung am 13.09.2018 mit der Berichtsvorlage
139/18/20 das Konzept Fahrradboxen zur Kenntnis.
Abweichend von der hier
dargestellten Möglichkeit der Finanzierung der Fahrradboxen im Jahr 2020,
erfolgte durch die Stadtvertretung der Auftrag an den Finanzausschuss, in
seiner nächsten Sitzung zu beraten, wie noch in diesem Haushaltsjahr (2018) die
Finanzierung zur Aufstellung der Fahrradboxen am Hafen realisiert werden kann.
Gemäß § 50 Abs. 1 KV M-V sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und
die Deckung gewährleistet ist.
Der sachlichen Unabweisbarkeit kann dabei nicht entsprochen werden, da diese
nur dann vorliegt, wenn durch eine gesetzliche oder vertragliche Regelung die
Gemeinde zur Leistung verpflichtet ist oder wenn das Unterlassen der Leistung
einen Nachteil für die Gemeinde nach sich ziehen würde.
Bezüglich des beabsichtigten Stellplatzes für die Fahrradboxen am Hafen finden
gegenwärtig Verhandlungen mit dem Pächter über die Herauslösung der
entsprechenden Teilfläche statt.
Alternativen:
Die nachträgliche Aufnahme der erforderlichen finanziellen Mittel in die Änderungsliste des Haushalts 2019.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 54600000 Sachkonto:
04841000 Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: Produkt: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Anlagen: