Betreff
Entlastung Jahresabschluss 2016 Städtebauliches Sondervermögen
Vorlage
162/18/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 des Städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Der Jahresabschluss 2016 des Städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe am 18.09.2018 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (siehe Beschlussvorlage 156/18/10). Die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 erfolgt auf der Sitzung der Stadtvertretung am 01.11.2018 (siehe Beschlussvorlage 161/18/10).