Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt eine überplanmäßige Aufwendung für die
Zahlung der Kreisumlage 2018 in Höhe von 14.888 € (Produktsachkonto
61100000.54421000).
Deckungsquelle sind Mehrerträge aus Schlüsselzuweisungen des Landes (Produktsachkonto 61100000.41111000).
Sachdarstellung und Begründung:
Mit dem Orientierungsdatenerlass 2018 des Ministeriums für Inneres und Europa M-V vom 13.10.2017 wurden Planungsgrundlagen für das Haushaltsjahr 2018 auf Basis der Einwohnerzahlen zum 30. Juni 2016 bekannt gegeben.
Daraufhin wurden im Haushaltsplan 2018 der Stadt Boizenburg/Elbe Erträge aus Schlüsselzuweisungen des Landes mit einem Betrag von 2.353.000 € angesetzt.
Nachdem
das Statistische Amt M-V die endgültigen Ergebnisse zum Bevölkerungsstand per
31.12.2016 veröffentlicht hatte, wurden für das Haushaltsjahr 2018 die
Berechnungen der Finanzausgleichsleistungen des Landes vorgenommen.
Im Vergleich zu den mit dem Orientierungsdatenerlass bekannt gegebenen Berechnungen hatten sich Änderungen bei den Zuweisungsbeträgen ergeben, die ausschließlich auf veränderte Einwohnerzahlen zwischen dem 30. Juni 2016 und dem 31. Dezember 2016 zurückzuführen waren.
Nach der neuen Berechnung entfallen auf die Stadt Boizenburg/Elbe für 2018 Erträge aus Schlüsselzuweisungen in Höhe von 2.427.273 €, d.h. 74.273 € Mehrerträge.
Der Planansatz 2018
für die Kreisumlage wurde mit einem Betrag von 3.651.000 € angesetzt (gemäß
Daten aus dem Orientierungsdatenerlass für 2018).
Aufgrund der
erhöhten Zuweisungen aus Schlüsselzuweisungen für 2018 wird nun auch eine
höhere Kreisumlage 2018 an den Landkreis Ludwigslust-Parchim fällig, da
(erstmals) 2018 in die Berechnung der Kreisumlage 50 % der Schlüsselzuweisungen des laufenden Jahres
in die Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage einbezogen werden.
Gemäß Bescheid des
Landkreises Ludwigslust-Parchim ergibt sich für die Kreisumlage 2018 ein Betrag
in Höhe von 3.665.888 €. Damit entsteht eine überplanmäßige Mehraufwendung von
14.888 € in Vergleich zum Planansatz 2018.
Deckungsquelle für
die überplanmäßige Aufwendung sind Mehrerträge aus Schlüsselzuweisungen des
Landes (Produktsachkonto 61100000.41111000).