Betreff
Konzeption Jugendarbeit in der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
085/18/10/1
Art
Ergänzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage enthaltene Konzeption zur Jugendarbeit in der Stadt Boizenburg/Elbe.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Vom Bürgermeister der Stadt Boizenburg/Elbe wurde als Zielstellung angekündigt, die überarbeitete Konzeption zur Jugendarbeit in der Stadt Boizenburg/Elbe bis zum Oktober 2018 vorzulegen. Diese überarbeitete Konzeption (Stand März 2018) liegt als Anlage der Ursprungsbeschlussvorlage 085/18/10 bei. Mit dem Konzept handelt es sich um eine Absichtserklärung, wie sich die Jugendarbeit in der Stadt Boizenburg/Elbe perspektivisch entwickeln soll.

 

Der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport am 20.06.2018 hatte der o.a. Beschlussvorlage zugestimmt, im Finanzausschuss am 28.08.2018 wurde die Beschlussvorlage abgelehnt. Auf der Sitzung des Hauptausschusses am 03.09.2018 wurden Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen des Konzeptes gefordert.

 

Aus den im Konzept enthaltenen Stellenverstärkungen würden ungefähr folgende Personalkosten (incl. Sozialabgaben Arbeitgeberin) resultieren:

 

Konzept Punkt 2.3:         zusätzlich 20 Wochenstunden allg. Jugendarbeit             ca. 34 T€ p.a.  

Konzept Punkt 3.1.4:     zusätzlich 30 Wochenstunden im JFH                                ca. 50 T€ p.a.

Konzept Punkt 4.2:         zusätzlich 30 Wochenstunden   mobile Jugendarbeit     ca. 50 T€ p.a.

Konzept Punkt 4.2:         zusätzliche Stelle Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)               ca.   8 T€ p.a.

 

Es bestünde die Möglichkeit, für diese Personalkosten eine Erhöhung der institutionellen Förderung beim Landkreis oder bis Ende 2022 eine Förderung aus dem ESF-Programm zu beantragen.

 

Im Stellenplanentwurf 2019 und in der mittelfristigen Finanzplanung sind nach derzeitigen Stand hierzu keine Planansätze vorgesehen.

 

Zu den investiven Auszahlungen, die für ein neues Jugendclubgebäude am Bahnhof (siehe Konzept 3.2.2) bereitgestellt werden müssten, kann derzeit keine Aussage getroffen werden.

 

Ebenfalls kann zu den baulichen Kosten, die für eine Nutzbarmachung des Kontorhauses (Fährweg 5, siehe Konzept 4.3) notwendig werden würden, derzeit keine Aussage getroffen werden.