Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt eine überplanmäßige Aufwendung für Straßenunterhaltung
(54100000.52338000) mit einem Betrag in Höhe von 100.771,51 €, die aufgrund einer Umbuchung im Rahmen des
Jahresabschlusses 2016 erforderlich wird.
Deckungsquelle sind Minderaufwendungen im Deckungsring
Personalkosten.
Sachdarstellung und Begründung:
Oberflächensanierung
der Straße in Bahlen „Alte Straße“
Vor Baubeginn der
Kanalbaumaßnahme war die „Alte Straße“ im OT Bahlen bereits in einem sehr
mangelhaften Zustand, welcher durch die Start- und Zielgrubenherstellungen
drastisch verschlechtert wurde.
Der noch vorhandene
dünnschichtige Asphaltbelag der Straße löste sich bereits nach und nach auf.
Da ein Komplettausbau
der Straße im Investitionshaushalt nicht eingeplant war, musste eine
kostengünstige Lösung gefunden werden, damit die Straße wieder befahrbar wurde.
Die durchgeführte
Oberflächensanierung erfolgte ohne Regenwasserkanal, d.h. die noch vorhandene
Oberfläche wurde gefräst, profiliert und mit einem Gefälle in Richtung
Baumallee versehen.
Ein grundhafter Ausbau aller Aufbauschichten der Straße erfolgte nicht, die durchgeführte Baumaßnahme in Höhe von 102.478,86 € wurde im Haushaltsjahr 2016 über den Investitionshaushalt abgewickelt.
Im Rahmen der Arbeiten zum Jahresabschluss 2016 wurde festgestellt, dass es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme (54100000.52338000) handelt, irrtümlich wurde eine investive Auszahlung 2016 geplant und gebucht.
Damit die Umbuchung von 102.478,86 € in die laufende Bauunterhaltung (54100000.52338000) erfolgen kann, ist eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 100.771,51 € erforderlich (1.707,35 € stehen noch zur Verfügung). Dies ist dringlich, damit der Jahresabschluss 2016 erstellt werden kann.
Deckungsquelle sind Minderaufwendungen im Deckungsring Personalkosten.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: 54100000 Sachkonto:
52338000 Verausgabt:
223.292,65 € Noch verfügbar: 1.707,35 € |
Deckungsvorschlag: Minderaufwendungen
im Deckungsring Personalkosten |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................