Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hebt den mit dem
Haushaltsplan 2018 beschlossenen Sperrvermerk in dem Produkt 11405000,
Sachkonto 08221000 für die Anschaffung von Büromöbeln in Höhe von 15.000,00 €
auf.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigen bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. Nach § 3 Abs. 2 ArbSchG ist für eine geeignete Organisation zu sorgen, und es sind die erforderlichen Mittel bereitzustellen.
Dazu gehören unter anderem auch die Bereitstellung von geeigneten Büromöbeln und dazugehörigen Hilfsmitteln.
Im Jahr 2018 sind verschiedene
Büromöbel, wie z.B. Bürodrehstühle anzuschaffen. Die im Jahr 2002 angeschafften
Stühle sind mittlerweile abgenutzt und entsprechen nicht mehr den ergonomischen
Ansprüchen. Gemäß landeseinheitlicher Abschreibungstabelle NKHR M-V haben
Bürostühle eine Nutzungsdauer von 15 Jahre, sie sind dementsprechend
abgeschrieben.
Aufgrund vorliegender
Empfehlungen vom Rententräger, wie auch vom Betriebsarzt ist die Beschaffung
von höhenverstellbaren Tischen für einige Beschäftigte
erforderlich. Bei einer Vorortbegehung der
Büroräume und Begutachtung der Arbeitsplätze durch die Fachkraft für
Arbeitssicherheit am 11.06.2018 wurden die Ausstattung und die Einrichtung von
zwei Arbeitsplätzen bemängelt. Auch hier ist die Beschaffung von anderen/neuen
Büromöbeln erforderlich. In der Vergangenheit konnte die Dienststelle auf
vorhandene Büromöbel zurückgreifen. Diese Reserven sind nunmehr ausgeschöpft,
so dass die Stadt Boizenburg/Elbe sich der Neubeschaffung bedienen muss.
Zur Verbesserung der betrieblichen Gesundheitsfürsorge sind folgende Beschaffungen im Haushaltsjahr 2018 vorzunehmen:
- Bürostühle: ca. 8 / Stehsitzhilfe: 1
- Büroeinrichtung für ein Büro aufgrund der Schaffung einer neuen Stelle im Gebäude- und
Liegenschaftsmanagement
- höhenverstellbare Schreibtische: 4
- abschließbare Schränke lt. Dienstvereinbarung zur Regelung des Einsatzes der Informationstechnik und zum Datenschutz (DV IT) der Stadt Boizenburg/Elbe vom 10.04.2018 sowie lt. IT-Sicherheitskonzept.
Somit ist es erforderlich, dass der im Haushaltsplan 2018 beschlossene Sperrvermerk in dem Produkt 11405000, Sachkonto 08221000 für die Anschaffung von Büromöbeln in Höhe von 15.000 € aufgehoben wird.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Büromöbel Sachkonto: 11405000 HH-Ansatz: 08221000 Verausgabt: Noch verfügbar: 15.000,00 € |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: