Betreff
Festlegung Wesentlichkeitsgrenze für Investitionen (gemäß § 4 GemHVO-Doppik M-V)
Vorlage
119/18/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, die Wertgrenze für investive Einzahlungen und Auszahlungen der Teilfinanzhaushalte gemäß § 4 Abs. 12 und 13 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik in Höhe von 20.000 € je Einzelmaßnahme festzulegen.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Haushalt der Gemeinden ist angemessen in Teilhaushalte zu gliedern (§ 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik). Ein Teilhaushalt besteht aus mehreren zusammengefassten Produkten, die in sachlicher Beziehung zueinander stehen.

 

Im Teilfinanzhaushalt sind Einzahlungen und Auszahlungen zum Zeitpunkt des tatsächlichen Mittelflusses darzustellen. Hierzu zählen u.a. auch Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Investive Einzahlungen sind z.B. Fördermittel und Ausbaubeiträge. Investive Auszahlungen entstehen z.B. durch Straßenbaukosten, Anschaffungen für Fahrzeuge und bewegliches Vermögen sowie für investive Zuschüsse mit Zweckbindung.

 

Gemäß § 4 Abs. 12 und 13 GemHVO-Doppik ist von der Gemeindevertretung eine Wertgrenze festzulegen, oberhalb derer die Einzahlungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen eines Teilfinanzhaushaltes einzeln im Haushaltsplan darzustellen sind. Diese Wertgrenze wurde mit Beschluss der Stadtvertretung vom September 2017 mit einem Betrag von 15.000 € festgelegt (Vorlage 106/17/10).

 

Nach über sechs Jahren Erfahrungen in der doppischen Rechnungslegung wird vorgeschlagen, die Wertgrenze auf 20.000 € je Einzelfall zu erhöhen.

 

Diese vorgeschlagene Wertgrenze von 20.000 € liegt deutlich unter 1% des Investitionsvolumens der Planwerte für die Haushalte 2012-2018:

 

Investive Gesamtauszahlungen Plan 2012:                                        3.958 T€              

Investive Gesamtauszahlungen Plan 2013:                                        3.791 T€

Investive Gesamtauszahlungen Plan 2014:                                        6.980 T€

Investive Gesamtauszahlungen Plan 2015:                                        4.718 T€

Investive Gesamtauszahlungen Plan 2016:                                        1.827 T€

Investive Gesamtauszahlungen Plan 2017:                                        3.530 T€

Investive Gesamtauszahlungen Plan 2018:                                        3.516 T€

 

 

Eine vollumfängliche Information der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter in den jährlichen Haushaltsberatungen ist gewährleistet, da von der Verwaltung Übersichten mit sämtlichen geplanten investiven Maßnahmen vorgelegt werden, auch derjenigen unterhalb der geplanten Wertgrenze (interne Arbeitspapiere der Verwaltung, keine offiziellen Anlagen zum Haushalt).