Betreff
Umgang mit Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
Vorlage
100/18/30/01
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 13.09.2018 kein Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

 

2. In Pachtverträgen mit Landwirten wird zukünftig auf den sparsamen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und den wünschenswerten Verzicht auf Pflanzenschutzmittel hingewiesen werden.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, sich über Fördermöglichkeiten für insektenfreundliche Gestaltungen der städtischen Grünflächen zu informieren.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Alternativen wie: die Bepflanzung mit Bienen- und Schmetterlingsfreundlichen Pflanzen in brachliegender Gärten der Stadt Boizenburg und in den umliegenden Kleingartenanlagen, ungenutzten Grünflächen und dem Straßenbegleitgrün zu veranlassen.

 

Bei erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen soll die Verwaltung ebenfalls auf die Anpflanzung von Insektenfreundlichen Pflanzen hinwirken.

 

Die Aufstellung von Insektenhotels und die Anpflanzung von Frühblüher im Straßenbegleitgrün, auf Verkehrsinseln und in den Baumscheiben soll die Verwaltung prüfen und ggf. umsetzen.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Auf der Grundlage der Berichtsvorlagen 031/18/30 und 100/18/30 hat die Verwaltung die Empfehlungen der Gremien zusammengetragen.

 

Bedenken des ABSVD:

Laut einer Studie kann beim Verzicht auf Pflanzenschutzmitteln ein Ernteverlust bis zu 30% die Folge sein.

Fazit: Ein pauschales Verbot von Pflanzenschutzmitteln ist falsch.

 

Heute dienen Pflanzenschutzmittel meist zur Beeinflussung des Pflanzenwachstums. Sie dienen zum Beispiel zur Erhöhung der Standfestigkeit bei Getreide, Verbesserung der Bewurzelung, Verringerung der Pflanzenhöhe durch Stauchung oder Verminderung der Keimung von Kartoffeln.

 

Bedenken des AWTUOS:

Aus feuerwehrtechnischer Sicht, gilt es zu bedenken, dass die nicht gemähten Flächen bei einer langen Trockenzeit zu Trockengras werden. Bei keiner Bewirtschaftung wächst die Trockensubstanz an und es kommt bei einer Witterung wie der jetzigen zu Bränden. Bei der favorisierten Flächen gegenüber dem Kulturhaus könnte ein Brand verheerende Folgen für den umliegenden Wohnbereich haben.

 

Den Landwirten sollte die Empfehlung mitgegeben werden, einen sparsamen Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln zu veranlassen. Wünschenswert ist ein Verzicht.

 

Anmerkung der Verwaltung: Im letzten Landpachtvertrag – Drucksache 032/18/30, den die Verwaltung abgeschlossen hat, wurde dieser Hinweis bereits aufgenommen.

„Die Einhaltung des Pflanzenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung ist zu beachten. Der Pächter geht mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf den Pachtflächen schonend um. Wünschenswert wäre ein Verzicht vom Einsatz der Pflanzenschutzmittel in jeglicher Form.“

 

Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit es möglich ist, Fördermittel für die insektenfreundliche Umgestaltung der Fläche in Boizenburg/Elbe in Anspruch zu nehmen.

Der Ausschuss wies auf einen entsprechenden Zeitungsartikel hin, in dem berichtet wird, dass die Bundesregierung 5 Mio. Euro als Sofortmaßnahme für den Insektenschutz bereitstellt.

 

Alternativen:

 

Die brachliegenden Gärten der Stadt Boizenburg und in den umliegenden Kleingartenanlagen, ungenutzte Grünflächen, Straßenbegleitgrün könnten mit Bienen- und Schmetterlingsfreundlichen Pflanzen bepflanzt werden. Auch bei erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wirkt die Verwaltung derzeit auf Anpflanzungen hin, die Insektenfreundlich sind. Damit könnte der Erhalt der biologischen Vielfalt unterstützt werden.

 

Die Verwaltung strebt die Aufstellung von Insektenhotels an. Frühblüher können im Straßenbegleitgrün auf Verkehrsinseln und in den Baumscheiben gepflanzt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

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Nein

Ja

Nein

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Jährlich          

 

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Deckungsvorschlag:

 

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Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

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(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: