Beschlussvorschlag:
1. Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am
13.09.2018 kein Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
2. In Pachtverträgen
mit Landwirten wird zukünftig auf den sparsamen Umgang mit
Pflanzenschutzmitteln und den wünschenswerten Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
hingewiesen werden.
3. Die Verwaltung
wird beauftragt, sich über Fördermöglichkeiten für insektenfreundliche
Gestaltungen der städtischen Grünflächen zu informieren.
4. Die Verwaltung
wird beauftragt, mögliche Alternativen wie: die Bepflanzung mit Bienen- und Schmetterlingsfreundlichen
Pflanzen in brachliegender Gärten der Stadt Boizenburg und in den umliegenden
Kleingartenanlagen, ungenutzten Grünflächen
und dem Straßenbegleitgrün zu
veranlassen.
Bei erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen soll die Verwaltung ebenfalls auf die Anpflanzung von
Insektenfreundlichen Pflanzen hinwirken.
Die Aufstellung von
Insektenhotels und die Anpflanzung von Frühblüher im Straßenbegleitgrün, auf
Verkehrsinseln und in den Baumscheiben soll die Verwaltung prüfen und ggf.
umsetzen.
Sachdarstellung und Begründung:
Auf der Grundlage
der Berichtsvorlagen 031/18/30 und 100/18/30 hat die Verwaltung die
Empfehlungen der Gremien zusammengetragen.
Bedenken des
ABSVD:
Laut einer Studie kann beim Verzicht auf
Pflanzenschutzmitteln ein Ernteverlust bis zu 30% die Folge sein.
Fazit: Ein pauschales Verbot von Pflanzenschutzmitteln ist falsch.
Heute dienen Pflanzenschutzmittel meist zur Beeinflussung des
Pflanzenwachstums. Sie dienen zum Beispiel zur Erhöhung der Standfestigkeit bei
Getreide, Verbesserung der Bewurzelung, Verringerung der Pflanzenhöhe durch
Stauchung oder Verminderung der Keimung von Kartoffeln.
Bedenken des
AWTUOS:
Aus
feuerwehrtechnischer Sicht, gilt es zu bedenken, dass die nicht gemähten
Flächen bei einer langen Trockenzeit zu Trockengras werden. Bei keiner
Bewirtschaftung wächst die Trockensubstanz an und es kommt bei einer Witterung
wie der jetzigen zu Bränden. Bei der favorisierten Flächen gegenüber dem
Kulturhaus könnte ein Brand verheerende Folgen für den umliegenden Wohnbereich
haben.
Den
Landwirten sollte die Empfehlung mitgegeben werden, einen sparsamen Gebrauch
von Pflanzenschutzmitteln zu veranlassen. Wünschenswert ist ein Verzicht.
Anmerkung der Verwaltung: Im letzten Landpachtvertrag –
Drucksache 032/18/30, den die Verwaltung abgeschlossen hat, wurde dieser
Hinweis bereits aufgenommen.
„Die
Einhaltung des Pflanzenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung ist zu
beachten. Der Pächter geht mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf den
Pachtflächen schonend um. Wünschenswert wäre ein Verzicht vom Einsatz der
Pflanzenschutzmittel in jeglicher Form.“
Die
Verwaltung soll prüfen, inwieweit es möglich ist, Fördermittel für die
insektenfreundliche Umgestaltung der Fläche in Boizenburg/Elbe in Anspruch zu
nehmen.
Der
Ausschuss wies auf einen entsprechenden Zeitungsartikel hin, in dem berichtet
wird, dass die Bundesregierung 5 Mio. Euro als Sofortmaßnahme für den
Insektenschutz bereitstellt.
Alternativen:
Die brachliegenden
Gärten der Stadt Boizenburg und in den umliegenden Kleingartenanlagen,
ungenutzte Grünflächen, Straßenbegleitgrün könnten mit Bienen- und
Schmetterlingsfreundlichen Pflanzen bepflanzt werden. Auch bei erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen wirkt die Verwaltung derzeit auf Anpflanzungen hin, die
Insektenfreundlich sind. Damit könnte der Erhalt der biologischen Vielfalt
unterstützt werden.
Die Verwaltung
strebt die Aufstellung von Insektenhotels an. Frühblüher können im
Straßenbegleitgrün auf Verkehrsinseln und in den Baumscheiben gepflanzt werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: Im Haushalt 2019 im Produkt 55100000 52311000 sind Kosten einzuplanen |
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Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: