Betreff
Kalkulation und Änderung der Sondernutzungssatzung für die Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
116/18/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 13.09.2018 die Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straße, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Boizenburg/Elbe (Sondernutzungssatzung) ab dem 01.01.2019.


Sachdarstellung und Begründung:

Mit Beschlussvorlage 122/17/30/1 hat die Stadtvertretung den Auftrag an die Firma B&P Kommunalberatung erteilt.

Die Firma B&P Kommunalberatung hat die Kalkulation von Sondernutzungsgebühren der Stadt Boizenburg/Elbe für den Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020 sowie die Sondernutzungssatzung erarbeitet.

Der Erläuterungsbericht, die Basisdaten, die Berechnung der Gebühren sowie bisherige Sondernutzungssatzung, Sondernutzungsgebührensatzung und die neue Sondernutzungssatzung liegen der Vorlage anbei.

 

Um die hohe Anzahl der bestehenden Satzungen in Boizenburg/Elbe zu minimieren, hat die Verwaltung die Firma B&P beauftragt die Sondernutzungssatzung und die Sondernutzungsgebührensatzung in eine Satzung zusammenzufassen. In diesem Zuge konnte die Sondernutzungssatzung insgesamt überarbeitet und aktualisiert werden. Die Gebührentatbestände befinden sich nun in der Anlage zur Sondernutzungssatzung.

 

Hier die Übersicht der kalkulierten Gebühren und des Vorschlages der Verwaltung:

Die bisherigen Gebühren sind der Anlage (Sondernutzungsgebührensatzung) zu entnehmen.

 

Tarif

Art der Sondernutzung

Bemessung

kostendeckende Gebühr

Vorschlag Verwaltung

1.1

Baustelleneinrichtungen, Kranwagen oder Lagerung von Baumaterial

je m² / Woche

je m² / Monat

1,33 €

5,77 €

1,33 €

5,77 €

1.2

Aufstellen eines Baugerüstes

je m² / Woche

je m² / Monat

1,24 €

5,36 €

1,24 €

5,36 €

1.3

Aufstellen eines Bau-Gerätewagens / portable WC

je m² / Woche

je m² / Monat

1,05 €

4,54 €

1,05 €

4,54 €

1.4

Abstellen von Fahrzeugen auf besonders dafür zugewiesene Verkehrsflächen

> für behinderte Bürgerinnen und Bürger

je m² / Tag

je m² / Woche

je m² / Monat

je m² / Jahr

0,15 €

1,05 €

4,54 €

54,44 €

0,15 €

1,05 €

4,54 €

kostenfrei1

1.5

Einsatz eines Hubwagens / Hubliftes (Arbeitsbühne) im öffentlichen Verkehrsraum

je m² / Jahr

54,44 €

nicht vorgesehen2

1.5.1

> bis 4 Stunden

Stück / h

0,27 €

0,27 €

1.5.2

> darüber hinaus

Stück / Tag

Stück / Woche

Stück / Monat

2,20 €

15,43 €

66,84 €

2,20 €

15,43 €

66,84 €

2.1

Container für Bauschutt und sonstige Abfälle

je m² / Jahr

74,24 €

74,24 €

2.1.1

> unter 10 cbm (6 qm)

pro Container / Tag

1,17 €

1,17 €

2.1.2

> über 10 cbm (7qm)

pro Container / Tag

1,46 €

1,46 €

3.1

Fahrradständer mit und ohne Werbung

je m² / Jahr

29,70 €

kostenfrei3

3.2

Hinweisschilder und Kundenstopper

Stück / Monat

2,47 €

2,47 €

3.3

Allgemeine Hinweisschilder

je m² / Jahr

29,70 €

kostenfrei4

3.4

Warenpräsentation

je m² / Monat

2,89 €

2,89 €

3.5

Werbefahrzeuge

je m² / Tag

0,09 €

0,09 €

3.6

Werbung durch Lautsprecher

je m² / Tag

0,09 €

0,09 €

3.7

politische Werbung durch Lautsprecher

je m² / Jahr

34,64 €

kostenfrei5

3.8

Vitrinen und Schaukästen, soweit nicht erlaubnisfrei

je m² / Monat

2,06 €

2,06 €

3.9

Spenden- / Informationstische

je m² / Tag

0,11 €

0,11 €

3.10

Spenden- / Informationstische (politisch)

je m² / Jahr

39,59 €

kostenfrei5

4.1

befristete Plakate, sonstige Werbeanlagen

 

 

 

4.1.1

> DIN A3 (0,125 m²)

Stück / Tag

0,05 €

0,05 €

4.1.2

> DIN A2 (0,25 m²)

Stück / Tag

0,09 €

0,09 €

4.1.3

> DIN A1 (0,5 m²)

Stück / Tag

0,19 €

0,19 €

4.1.4

> DIN A0 (1,0 m²)

Stück / Tag

0,38 €

0,38 €

4.2

dauerhafte Plakate, sonstige Werbeanlagen

 

 

 

4.2.1

> DIN A3

Stück / Monat

1,65 €

1,65 €

4.2.2

> DIN A2

Stück / Monat

3,30 €

3,30 €

4.2.3

> DIN A1

Stück / Monat

6,60 €

6,60 €

4.2.4

> DIN A0

Stück / Monat

13,20 €

13,20 €

4.3

politische Plakate, sonstige Werbeanlagen

je m² / Jahr

34,64 €

kostenfrei5

4.4

Werbebanner

je lfd Meter / Tag

0,09 €

0,09 €

5.1

Imbiss-, Getränke-, Speise-, Zeitungskioske und Verkaufswagen, sonstige Verkaufsstände

je m² / Tag

je m² / Monat

0,11 €

3,30 €

0,11 €

3,30 €

5.2

Verkaufsstände für den Verkauf von Weihnachtsbäumen im Dezember

je m² / Tag

0,12 €

0,12 €

5.3

Aufstellen von Tischen und Stühlen vor Gaststätten auf Gehwegen

je m² / Tag

0,12 €

0,12 €

5.4

Warenautomaten, soweit nicht erlaubnisfrei

je m² / Monat

2,89 €

2,89 €

6

Aufstellen kommerziell betriebener Spielgeräte auf öffentlichen Flächen

je m² / Jahr

34,64 €

34,64 €

7

Marktfegen

pauschal 100 m²

6,78 €

6,78 €

 

*1 = Behinderte Bürgerinnen und Bürger sind bereits in vielen Lebenssituationen eingeschränkt.

 

*2 = Aufstellung für ein Jahr ist unrealistisch. Falls dies doch beantragt werden sollte, kann die Monatsgebühr für 12 Monate berechnet werden.

 

*3 = Eine Kostenerhebung für Fahrradständer ist ungerechtfertigt, da dies ein Service für die Bürgerinnen und Bürger darstellt.

 

*4 = Gemeint sind Hinweisschilder, die zur Erleichterung der Verkehrsführung oder im Interesse anderer öffentlicher Belange aufgestellt werden. Eine Kostenerhebung ist daher auch hier ungerechtfertigt.

 

*5 = Mit Blick darauf, dass die Wahlwerbung der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber als Erfüllung des Verfassungsauftrages nach Artikel 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern im öffentlichen Interesse liegt, wird in Punkt 6.1.5 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Sport (vom 27. Mai 2016 – II 210 - 115-30140 – VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 111 – 8) empfohlen, für die Wahlwerbung der Wahlwerbung in Wahlkampfzeiten keine Gebühren zu erheben.

 

Die bisherigen Gebühren dürfen durch die Verwaltung nicht mehr verwendet werden, da die Kalkulation kostendeckende Gebühren ermittelt hat. Würde die Verwaltung weiterhin die bisherigen Gebühren erheben, würde dies zu einer Kostenüberdeckung führen. Das ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) nicht erlaubt. Aufgrund der geringen kalkulierten Gebühren, schlägt die Verwaltung daher vor, die kalkulierten (kostendeckenden) Gebühren zu erheben. Die kostenfreien Gebührentatbestände stellen zwar eine bewusste Kostenunterdeckung dar. Jedoch finden Sie die Begründung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 KAG M-V hierfür unter den o.g. Ziffern.

 

Aufgrund der wesentlich geringeren kalkulierten Gebühren in den einzelnen Gebührentatbeständen sowie der dargestellten Kostenunterdeckung, schlägt die Verwaltung die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro Antragsstellung (außer bei Wahlwerbung) vor.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen:

Erläuterungsbericht, die Basisdaten, die Berechnung der Gebühren der Firma B&P Kommunalberatung

bisherige Sondernutzungssatzung, Sondernutzungsgebührensatzung Sondernutzungssatzung ab 01.01.2019