Betreff
Festlegung von Baufristen und Vertragsstrafen
Vorlage
103/18/30
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Fraktion Bürger für Boizenburg hat mit ihrer Drucksachen Nr.: 069/18/FR-BfB einen Antrag gestellt, zu dem die Verwaltung (Vw) mit vorliegender Berichtsvorlage Stellung nimmt.

 

Die Vw ist in der Ausübung ihrer Tätigkeiten an Recht und Gesetz gebunden. Dazu wurden alle Mitarbeiter/innen bei ihrer Anstellung verpflichtet.

Für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie die Vergabe Freiberuflicher Leistungen gibt es Vorschriften, die von der Vw grundlegend eingehalten werden. 

 

Für alle Maßnahmen, für die eine beschränkte oder öffentliche Ausschreibung durchgeführt wird, werden zur Angebotsabforderung Formblätter des Bundes aus dem Vergabehandbuch (VHB) verwendet (Formblatt 600 ff.). Durch die Anwendung dieser Formblätter ist gewährleistet, dass alle möglichen zu vereinbarenden Vertragsbestandteile berücksichtigt werden und Angaben zur Tariftreue, Subunternehmern u.v.m. abgefordert werden. So z.B. für Angebotseinholung und Ausschreibungen das Formblatt 214 der VHB -Besondere Vertragsbedingungen- (Ausführungsfristen, Vertragsstrafen usw.).

Weiterhin sind für den Vertragsabschluss die Neuregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der VOB für Architekten, Ingenieure und Behörden, gültig seit dem 01.01.2018, anzuwenden.

 

In welcher Höhe bzw. in welcher Differenz mögliche Forderungen, z.B. in Bezug auf Vertragsstrafen, Baufristen und Sicherheitsleistungen festgelegt werden, ist wiederum Verhandlungsspielraum; es gibt Empfehlungen aus Fachseminaren bzw. Verwaltungsvorschriften.

 

Die Vw weist allerdings darauf hin, dass die Ursache bei Abweichungen vom Vertrag in Bezug auf verschiedenste Vertragsbestandteile meist komplexe Einflüsse von verschiedenen Teilnehmern an der Maßnahme sein können und die Feststellung, wer tatsächlich ursächlich ist, oft sehr kompliziert ist.

 

Die Vw empfiehlt eine gute externe Bauüberwachung begleitet durch (technisch) qualifizierte Mitarbeiter/innen der Vw, die Abweichungen eingrenzen können oder zumindest die Ursachen in den zuständigen Ausschüssen fachkompetent erläutern.

 

Nach Beratung im zuständigen Fachausschuss wird zu dieser Vorlage eine Ergänzungsvorlage als Beschlussvorlage zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung vorbereitet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: