Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Die Fraktion Bürger für Boizenburg hat mit ihrer Drucksachen Nr.: 069/18/FR-BfB einen Antrag gestellt, zu dem die Verwaltung (Vw) mit vorliegender Berichtsvorlage Stellung nimmt.
Die Vw ist in der Ausübung ihrer Tätigkeiten an Recht und Gesetz gebunden. Dazu wurden alle Mitarbeiter/innen bei ihrer Anstellung verpflichtet.
Für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie die Vergabe Freiberuflicher Leistungen gibt es Vorschriften, die von der Vw grundlegend eingehalten werden.
Das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) gibt dabei den Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe vor.
Für die Vergabe freiberuflicher Leistungen im
Anwendungsbereich des VgG M-V hat das Ministerium für Wirtschaft, Bau und
Tourismus Mecklenburg-Vorpommern eine Verwaltungsvorschrift erlassen. Dort
heißt es unter Punkt 3.2 zum Verzicht, mehr als einen Bewerber zur
Angebotsabgabe aufzufordern: „… Das
Gleiche gilt in der Regel, wenn für die Bemessung der Preise eine staatliche
Vergütungsordnung maßgeblich ist (z.B. Honoraranordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI))…..“
Weitere
gesetzliche Grundlagen (nicht abschließend) in Bezug auf Bau-, Liefer- und Dienstleistungen
sowie die Vergabe Freiberuflicher Leistungen, die die Verwaltung bei der Erledigung ihrer Aufgaben zu
berücksichtigen hat, sind u.a.:
·
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
·
Vergabeordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)
·
Verfahrensordnung für die Vergabe
öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwert
(Unterschwellenvergabeordnung – UvgO)
·
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in
Zusammenhang mit
o
Vergabe –und Vertragsordnung für
Bauleistungen (VOB)
o
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
(VOL)
·
Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen
Auftragswerten (Wertgrenzenerlass)
·
Honoraranordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI).
Werden
Fördermittel zur Durchführung von Maßnahmen oder Projekten verwendet, sind die
Anforderungen noch strenger.
Der
Realisierungszeitraum vom Planungsbeginn einer Maßnahme bis zur Abrechnung und
ggf. dem Nachweis der Verwendung von Fördermitteln wird durch die
vorgeschriebenen (oben geschilderten) Verfahren und Rechtsnormen sehr lang.
Angebotsunterschiede
bei der Anwendung der HOAI ergeben sich nur für die Beauftragung Besonderer
Leistungen, da hier die Stundensätze der Anbieter differieren können. In der
Regel werden besondere Leistungen jedoch erst ab örtliche Bauüberwachung
beauftragt, wenn der Bau zusätzlichen Anforderungen stellt, der die
Grundleistungen überschreitet. Hier gibt es für beide Vertragspartner einen
Verhandlungsspielraum, der durch die Vw auch im Rotationsverfahren angewendet
werden kann. Die unterschiedlichen Ansätze bei Nebenkosten sind im Kostenwert
vernachlässigbar und sind bei ortsnahen Unternehmen meist gleich gering.
Viele
Maßnahmen, die im Haushaltsplan durch die Stadtvertretung beschlossen und von
der Rechtsaufsicht genehmigt wurden, haben einen relativ geringen Umfang (unter
10.000,- € (VOL)/ 50.000,- €(VOB)).
Das VgG M-V
gilt jedoch erst ab diesen Wertgrenzen.
Durch die
Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe und die Allgemeine Dienst- und
Geschäftsanweisung (ADGA) werden den Mitarbeiter/innen weitere Grenzen des
eigenen Handlungsspielraumes gesetzt.
Die
Flexibilität der Vw und die Möglichkeit, Maßnahmen mit kleinen und kleinsten
Wertgrenzen schnell umsetzen zu können, würde durch weitere Restriktionen noch
mehr eingeschränkt.
Weiterhin
ist zu berücksichtigen, dass für jeden Anbieter einer Leistung die Erstellung
eines Angebotes Zeit in Anspruch nimmt und Kosten verursacht. Die Erfahrung,
dass nach einer Angebotsabforderung keine Auftragserteilung erfolgt, führt bei
Anbietern dazu, kein Angebot mehr abzugeben.
Die Vw
empfiehlt, die vor einigen Jahren vom ABSVD empfohlene Vorgehensweise zu
evaluieren; für die verschiedensten Gewerke, Liefer- und Dienstleistungen sowie
Freiberuflichen Leistungen werden Listen von regionalen (großräumig abgegrenzt)
potenziellen Auftragnehmern erstellt, in den zuständigen Ausschüssen abgestimmt
und in Rotation angewendet.
Die
Stadtvertretung kann sich in einer ihrer Sitzungen oder im ABSVD in einem von
ihr gewünschten Turnus belegen lassen, welche Unternehmen beauftragt wurden.
Dies führt zu einer weiteren Transparenz der Auftragserteilungen.
Nach
Beratung im zuständigen Fachausschuss wird zu dieser Vorlage eine
Ergänzungsvorlage als Beschlussvorlage zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung
vorbereitet.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Diverse gesetzliche
Grundlagen.