Betreff
Vergabe freiberuflicher Leistungen
Vorlage
102/18/30
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Fraktion Bürger für Boizenburg hat mit ihrer Drucksachen Nr.: 069/18/FR-BfB einen Antrag gestellt, zu dem die Verwaltung (Vw) mit vorliegender Berichtsvorlage Stellung nimmt.

 

Die Vw ist in der Ausübung ihrer Tätigkeiten an Recht und Gesetz gebunden. Dazu wurden alle Mitarbeiter/innen bei ihrer Anstellung verpflichtet.

Für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie die Vergabe Freiberuflicher Leistungen gibt es Vorschriften, die von der Vw grundlegend eingehalten werden.

Das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) gibt dabei den Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe vor.

 

Für die Vergabe freiberuflicher Leistungen im Anwendungsbereich des VgG M-V hat das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern eine Verwaltungsvorschrift erlassen. Dort heißt es unter Punkt 3.2 zum Verzicht, mehr als einen Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern: „… Das Gleiche gilt in der Regel, wenn für die Bemessung der Preise eine staatliche Vergütungsordnung maßgeblich ist (z.B. Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI))…..“

 

Weitere gesetzliche Grundlagen (nicht abschließend) in Bezug auf  Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sowie die Vergabe Freiberuflicher Leistungen, die die Verwaltung bei der Erledigung ihrer Aufgaben zu berücksichtigen hat, sind u.a.:

·         Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

·         Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)

·         Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwert (Unterschwellenvergabeordnung – UvgO)

·         Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Zusammenhang mit

o   Vergabe –und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

o   Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)

·         Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass)

·         Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Werden Fördermittel zur Durchführung von Maßnahmen oder Projekten verwendet, sind die Anforderungen noch strenger.

Der Realisierungszeitraum vom Planungsbeginn einer Maßnahme bis zur Abrechnung und ggf. dem Nachweis der Verwendung von Fördermitteln wird durch die vorgeschriebenen (oben geschilderten) Verfahren und Rechtsnormen sehr lang.

Angebotsunterschiede bei der Anwendung der HOAI ergeben sich nur für die Beauftragung Besonderer Leistungen, da hier die Stundensätze der Anbieter differieren können. In der Regel werden besondere Leistungen jedoch erst ab örtliche Bauüberwachung beauftragt, wenn der Bau zusätzlichen Anforderungen stellt, der die Grundleistungen überschreitet. Hier gibt es für beide Vertragspartner einen Verhandlungsspielraum, der durch die Vw auch im Rotationsverfahren angewendet werden kann. Die unterschiedlichen Ansätze bei Nebenkosten sind im Kostenwert vernachlässigbar und sind bei ortsnahen Unternehmen meist gleich gering.

 

Viele Maßnahmen, die im Haushaltsplan durch die Stadtvertretung beschlossen und von der Rechtsaufsicht genehmigt wurden, haben einen relativ geringen Umfang (unter 10.000,- € (VOL)/ 50.000,- €(VOB)).

Das VgG M-V gilt jedoch erst ab diesen Wertgrenzen.

 

Durch die Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe und die Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung (ADGA) werden den Mitarbeiter/innen weitere Grenzen des eigenen Handlungsspielraumes gesetzt.

 

Die Flexibilität der Vw und die Möglichkeit, Maßnahmen mit kleinen und kleinsten Wertgrenzen schnell umsetzen zu können, würde durch weitere Restriktionen noch mehr eingeschränkt.

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass für jeden Anbieter einer Leistung die Erstellung eines Angebotes Zeit in Anspruch nimmt und Kosten verursacht. Die Erfahrung, dass nach einer Angebotsabforderung keine Auftragserteilung erfolgt, führt bei Anbietern dazu, kein Angebot mehr abzugeben.

 

Die Vw empfiehlt, die vor einigen Jahren vom ABSVD empfohlene Vorgehensweise zu evaluieren; für die verschiedensten Gewerke, Liefer- und Dienstleistungen sowie Freiberuflichen Leistungen werden Listen von regionalen (großräumig abgegrenzt) potenziellen Auftragnehmern erstellt, in den zuständigen Ausschüssen abgestimmt und in Rotation angewendet.

Die Stadtvertretung kann sich in einer ihrer Sitzungen oder im ABSVD in einem von ihr gewünschten Turnus belegen lassen, welche Unternehmen beauftragt wurden. Dies führt zu einer weiteren Transparenz der Auftragserteilungen.

 

Nach Beratung im zuständigen Fachausschuss wird zu dieser Vorlage eine Ergänzungsvorlage als Beschlussvorlage zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung vorbereitet.

 

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen:

 

Diverse gesetzliche Grundlagen.