Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die neue Benutzungs- und Gebührensatzung
der Stadtbibliothek „Ludwig Reinhard“ gemäß der in der Anlage enthaltenen
Fassung.
Von einer
Kostendeckung wird gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz M-V abgesehen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek „Ludwig Reinhard“ vom 25.02.2014 wurde überarbeitet und die Gebühren neu kalkuliert.
Die Gebühren sollen
unverändert bleiben, um den Rückgang an aktiven Nutzerinnen und Nutzern zu
stoppen und neue Nutzerinnen und Nutzer zu gewinnen.
Ein eventueller Umzug der Stadtbibliothek in ein Gebäude in der Königstraße ist in der mittelfristigen Planung nicht enthalten.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlage:
neue Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek