Betreff
Umgang mit Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
Vorlage
100/18/30
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Fraktion Bürger für Boizenburg hat mit ihrer Drucksachen Nr.: 070/18/FR-BfB einen Antrag gestellt, zu dem die Verwaltung (Vw) mit vorliegender Berichtsvorlage Stellung nimmt. Dabei wird auf die formulierten 6 Punkte eingegangen und weitere Ergänzungen und Erläuterungen hinzufügt.

 

…, dass die Stadt

 

  1. schrittweise auf allen kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) einsetzt.

 

Pestizide ist eine aus dem englischen Sprachgebrauch übernommene Bezeichnung für chemische Substanzen, mit der als lästig oder schädlich angesehene Lebewesen getötet, vertrieben oder in Keimung, Wachstum oder Vermehrung gehemmt werden können.

Zu den Pestiziden gehören:

- Herbizide gegen Pflanzen
- Fungizide gegen Pilze
- Bakterizide gegen Bakterien
- Insektizide gegen Insekten
- Molluskizide gegen Schnecken
- Akarizide gegen Milben
- Nematizide gegen Fadenwürmer
- Rodentizide gegen Nagetiere
- Avizide gegen Vögel

 

Im Allgemeinen wird von Pflanzenschutzmitteln gesprochen, die vor Schädigung durch Tiere oder Krankheiten wie Pilzbefall schützen sollen.

Dazu gehören die Insektizide, Herbizide und Neonicotinoide. Im weiten Verlauf wird deshalb der Oberbegriff Pflanzenschutzmittel benutzt.

 

  1. Private Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher Flächen erhalten, ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet.

 

Eine Unterbindung der Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln kann über die Ausschreibung und spätere Auftragsvergabe vertraglich verbindlich vereinbart werden.

 

  1. bienen- und insektenfreundliche Blühflächen (z.B. Grasfläche gegenüber des Kulturhauses) oder Projekte initiiert.

 

Die Vw strebt die Aufstellung von Insektenhotels an. Frühblüher können im Straßenbegleitgrün, auf Verkehrsinseln und in Baumscheiben gepflanzt werden. Dieses macht das Stadtbild zusätzlich zur Bienen- und Insektenfreundlichkeit attraktiver.

 

Der zuständige Sachbearbeiter Grünanlagen und Gehölzpflege kann das Grünflächenmanagement darauf ausrichten.

 

Es gibt im Stadtbereich von Boizenburg acht große Kleingartenvereine (KGV) und viele Privatgärten, die mit dem Anbau von Kultur- und Zierpflanzen für reichlich Nahrung für Bienen und andere Insekten sorgen. Eine Sensibilisierung für die Notwendigkeit von Wild- und Honigbienen ist im Mai 2018 mit einer Kampagne der Grünen Mecklenburg Vorpommerns gestartet.

In elf Orten waren sie mit Informationsständen auf Höfen und Märkten unterwegs.

 

Als weitere Maßnahmen wäre bei entsprechender Finanzierung z.B. die Umgestaltung von freistehenden (nicht verpachteten) Gärten in Blühwiesen denkbar. Die Anlage „Grünes Herz“ im KGV Abendfrieden unterliegt derzeit keiner Nutzung. Hier kann eine gemeinsame Maßnahme zur Umgestaltung auch mit bienenfreundlichen Pflanzen geplant werden.

 

Nach Aussage des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt M-V, Dr. Till Backhaus (SPD), waren mit Ausnahme von 2016 die gemeldeten Bienenschäden in den vergangenen Jahren mit drei bis vier Fällen verhältnismäßig gering. Nur bei einem davon seien Insektizide aus der Landwirtschaft nachgewiesen worden. Bei 95 untersuchten Honigproben wurde in zwei Fällen das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat nachgewiesen. (Quelle: NDR.de – Stand 11.11.2017)

 

Die Auswahl der Standorte für Blühwiesen ist unter der Berücksichtigung bestehender Pachtverträge vorzunehmen; so ist die Wiese gegenüber dem Kulturhaus verpachtet. Die derzeitigen Verträge sind Langzeitverträge, wie es in der Landwirtschaft üblich ist, um Förderzeiträume abzudecken. Landwirte haben Förderungen für Flächen beantragt, die ggf. zurückzuzahlen wären. Schäden, der sicherlich rechtlich geltend gemacht würden. Ebenso würde der Ertrag für den Landwirt gemindert. Dieser dient der Fütterung des Viehbestandes.

 

Die Höhe der Schadensersatzansprüche kann nicht beziffert werden, da hierbei die Flächengröße, der Flächenertrag, die Laufzeit der Verträge, die Höhe der finanziellen Zuwendungen der Fördermittelgeber beachtet werden müssen.

 

 

Laut Zeitungsbericht der SVZ vom 2./3. Juni 2018 sieht der Minister für Landwirtschaft und Umwelt M-V, Dr. Till Backhaus, den Fakt bestätigt, dass Glyphosat ein zugelassenes Mittel ist. Für die Entscheidungsfindung bietet er an, mit Informationen zu diesem Thema zur Aufklärung beizutragen.

 

  1. bei der Verpachtung kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung ein Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln verankert.

 

Ein Verbot sämtlicher Pflanzenschutzmittel ist aus Verbrauchersicht zunächst sicherlich wünschenswert. Allerdings sind Pflanzenschutzmittel in der heutigen modernen Landwirtschaft ein wichtiges Instrument für den Anbau und die Bewirtschaftung auf den Flächen. Sie dienen vor allem dazu, Kulturpflanzen gesund und Unkräuter und Schädlinge fern zu halten. Die Regelung eines generellen Verbotes wäre rechtlich zwar in einem Pachtvertrag zulässig, jedoch wären die Flächen für die konventionelle Landwirtschaft nicht mehr nutzbar. Damit würde der derzeitige Pachtpreis nicht mehr aufrecht zu erhalten sein.

Einbußen der Einnahmen können derzeit nicht beziffert werden, da nicht überschaubar ist, in welche Größenordnung sich die Pachten entwickeln würden.

 

 

  1. private Firmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung zur pestizidfreien Bewirtschaftung auffordern.

 

Eine Mehrheitsbeteiligung bei privaten Firmen liegt bei den Stadtwerken (Leitungsrechte), Kino und der Elbe-Wohnungsbau vor.

Da von diesen Firmen keine Flächenbewirtschaftung erfolgt, ist ein entsprechendes Verbot nicht erforderlich.

 

  1. Bürger/Bürgerinnen über die Bedeutung von Biodiversität in der Stadt informiert und gleichzeitig Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern aufzeigt.

 

Dies liegt nicht in der Zuständigkeit der Vw.

Hierzu sollten zuständige Behörden und Institute sowie Interessengemeinschaften, Vereine und Verbände zu Diskussionsveranstaltungen geladen werden.

 

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: