Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Die Fraktion Bürger
für Boizenburg hat mit ihrer Drucksachen Nr.: 070/18/FR-BfB einen Antrag
gestellt, zu dem die Verwaltung (Vw) mit vorliegender Berichtsvorlage Stellung
nimmt. Dabei wird auf die formulierten 6 Punkte eingegangen und weitere
Ergänzungen und Erläuterungen hinzufügt.
…, dass die Stadt
- schrittweise auf allen
kommunalen Flächen (Kulturland sowie Nichtkulturland) keine
chemisch-synthetischen Pestizide (Pflanzenschutzmittel) einsetzt.
Pestizide ist eine
aus dem englischen Sprachgebrauch übernommene Bezeichnung für chemische
Substanzen, mit der als lästig oder schädlich angesehene Lebewesen getötet,
vertrieben oder in Keimung, Wachstum oder Vermehrung gehemmt werden können.
Zu den
Pestiziden gehören:
-
Herbizide gegen Pflanzen
- Fungizide gegen Pilze
- Bakterizide gegen Bakterien
- Insektizide gegen Insekten
- Molluskizide gegen Schnecken
- Akarizide gegen Milben
- Nematizide gegen Fadenwürmer
- Rodentizide gegen Nagetiere
- Avizide gegen Vögel
Im Allgemeinen wird
von Pflanzenschutzmitteln gesprochen, die vor Schädigung durch Tiere oder
Krankheiten wie Pilzbefall schützen sollen.
Dazu gehören die
Insektizide, Herbizide und Neonicotinoide. Im weiten Verlauf wird deshalb der
Oberbegriff Pflanzenschutzmittel benutzt.
- Private
Dienstleistungsunternehmen, die den Auftrag zur Pflege öffentlicher
Flächen erhalten, ebenfalls zu einem Pestizidverzicht verpflichtet.
Eine Unterbindung
der Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln kann über die Ausschreibung und
spätere Auftragsvergabe vertraglich verbindlich vereinbart werden.
- bienen- und
insektenfreundliche Blühflächen (z.B. Grasfläche gegenüber des
Kulturhauses) oder Projekte initiiert.
Die Vw strebt die
Aufstellung von Insektenhotels an. Frühblüher können im Straßenbegleitgrün, auf
Verkehrsinseln und in Baumscheiben gepflanzt werden. Dieses macht das Stadtbild
zusätzlich zur Bienen- und Insektenfreundlichkeit attraktiver.
Der zuständige
Sachbearbeiter Grünanlagen und Gehölzpflege kann das Grünflächenmanagement
darauf ausrichten.
Es gibt im Stadtbereich von Boizenburg acht große Kleingartenvereine (KGV) und viele Privatgärten, die mit dem Anbau von Kultur- und Zierpflanzen für reichlich Nahrung für Bienen und andere Insekten sorgen. Eine Sensibilisierung für die Notwendigkeit von Wild- und Honigbienen ist im Mai 2018 mit einer Kampagne der Grünen Mecklenburg Vorpommerns gestartet.
In elf Orten waren sie mit Informationsständen auf Höfen und Märkten unterwegs.
Als weitere
Maßnahmen wäre bei entsprechender Finanzierung z.B. die Umgestaltung von
freistehenden (nicht verpachteten) Gärten in Blühwiesen denkbar. Die Anlage
„Grünes Herz“ im KGV Abendfrieden unterliegt derzeit keiner Nutzung. Hier kann
eine gemeinsame Maßnahme zur Umgestaltung auch mit bienenfreundlichen Pflanzen
geplant werden.
Nach Aussage des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt
M-V, Dr. Till Backhaus (SPD), waren mit Ausnahme von 2016 die gemeldeten
Bienenschäden in den vergangenen Jahren mit drei bis vier Fällen verhältnismäßig
gering. Nur bei einem davon seien Insektizide aus der Landwirtschaft
nachgewiesen worden. Bei 95 untersuchten Honigproben wurde in zwei Fällen das
Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat nachgewiesen. (Quelle: NDR.de – Stand
11.11.2017)
Die Auswahl der
Standorte für Blühwiesen ist unter der Berücksichtigung bestehender
Pachtverträge vorzunehmen; so ist die Wiese gegenüber dem Kulturhaus
verpachtet. Die derzeitigen Verträge sind Langzeitverträge, wie es in der
Landwirtschaft üblich ist, um Förderzeiträume abzudecken. Landwirte haben
Förderungen für Flächen beantragt, die ggf. zurückzuzahlen wären. Schäden, der
sicherlich rechtlich geltend gemacht würden. Ebenso würde der Ertrag für den
Landwirt gemindert. Dieser dient der Fütterung des Viehbestandes.
Die Höhe der
Schadensersatzansprüche kann nicht beziffert werden, da hierbei die
Flächengröße, der Flächenertrag, die Laufzeit der Verträge, die Höhe der
finanziellen Zuwendungen der Fördermittelgeber beachtet werden müssen.
Laut
Zeitungsbericht der SVZ vom 2./3. Juni 2018 sieht der Minister für
Landwirtschaft und Umwelt M-V, Dr. Till Backhaus, den Fakt bestätigt, dass Glyphosat ein zugelassenes Mittel ist. Für die
Entscheidungsfindung bietet er an, mit Informationen zu diesem Thema zur
Aufklärung beizutragen.
- bei der Verpachtung
kommunaler Flächen für eine landwirtschaftliche Nutzung ein Verbot des
Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln verankert.
Ein Verbot
sämtlicher Pflanzenschutzmittel ist aus Verbrauchersicht zunächst sicherlich
wünschenswert. Allerdings sind Pflanzenschutzmittel in der heutigen modernen
Landwirtschaft ein wichtiges Instrument für den Anbau und die Bewirtschaftung
auf den Flächen. Sie dienen vor allem dazu, Kulturpflanzen gesund und Unkräuter
und Schädlinge fern zu halten. Die Regelung eines generellen Verbotes wäre
rechtlich zwar in einem Pachtvertrag zulässig, jedoch wären die Flächen für die
konventionelle Landwirtschaft nicht mehr nutzbar. Damit würde der derzeitige
Pachtpreis nicht mehr aufrecht zu erhalten sein.
Einbußen der Einnahmen
können derzeit nicht beziffert werden, da nicht überschaubar ist, in welche
Größenordnung sich die Pachten entwickeln würden.
- private Firmen mit
kommunaler Mehrheitsbeteiligung zur pestizidfreien Bewirtschaftung
auffordern.
Eine Mehrheitsbeteiligung
bei privaten Firmen liegt bei den Stadtwerken (Leitungsrechte), Kino und der
Elbe-Wohnungsbau vor.
Da von diesen
Firmen keine Flächenbewirtschaftung erfolgt, ist ein entsprechendes Verbot
nicht erforderlich.
- Bürger/Bürgerinnen über
die Bedeutung von Biodiversität in der Stadt informiert und gleichzeitig
Möglichkeiten zum Schutz von Bestäubern wie Bienen und Wildbienen sowie
giftfreie Maßnahmen beim Gärtnern aufzeigt.
Dies liegt nicht in
der Zuständigkeit der Vw.
Hierzu sollten
zuständige Behörden und Institute sowie Interessengemeinschaften, Vereine und
Verbände zu Diskussionsveranstaltungen geladen werden.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: