Betreff
Grundschulzentrum GSZ Boizenburg/ Elbe
Vorlage
097/18/30
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Wie bekannt, liegen im Rahmen der Städtebauförderung des Landes M/V zwei Zuwendungsbescheide für das o.g. Bauvorhaben vor.

Im ersten Bescheid vom 11.11.2016 sind für das Jahr 2016 bis 2020 Finanzhilfen in Höhe von 1.600.000,00 € für die Sanierung des Bestandsgebäudes bewilligt.

Der Komplementäranteil der Stadt beträgt 800.000,00 €.

Im zweiten Bescheid vom 18.12.2017 sind für das Jahr 2017 bis 2021 Finanzhilfen in Höhe von 2.690.000,00 € für den Erweiterungsbau bewilligt. Der Komplementäranteil beträgt hier 1.345.000,00 €.

Für das Jahr 2018 sind Finanzhilfen in Höhe von 2.434.000,00 € auf Grund von Mehrkosten aus der Kostenschätzung des Gewinners des Wettbewerbes beantragt. Der Komplementär beträgt hier 1.217.000,00 €. Eine mündliche Inaussichtstellung ist seitens des Fördermittelgebers gegeben worden.

Damit sind die Sanierung des Bestandsgebäudes und der Erweiterungsbau, einschließlich der Außenanlagen etc. finanziert, wenn die Komplementäranteile parallel zur Verfügung gestellt werden. Nur für die Sporthalle konnten noch keine Fördermittel eingeworben werden.

Im Bescheid von 2016 steht: Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Erhalt dieses Bescheides und endet am 31.12.2020. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Das zu fördernde Vorhaben ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes materiell und finanziell abzuwickeln.

Im Bescheid von 2017 steht: Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Erhalt dieses Bescheides und endet am 31.12.2021. Eine Verlängerung ist auch hier ausgeschlossen. . Das zu fördernde Vorhaben ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes materiell und finanziell abzuwickeln.

Sollte im Juni 2018 der Planungsauftrag für die LPH (Leistungsphasen) 1-4 erteilt werden, kann mit einer Baugenehmigung frühestens im April 2019 gerechnet werden. Nach einer Grobterminplanung sind für die Planung 1 Jahr und für den Bau 2 Jahre vorgesehen, d.h. insgesamt 3 Jahre. Bis 2020 stehen aber nur noch 2 1/2 Jahre zur Verfügung.

Daher erfolgt hiermit der Hinweis, dass durch weitere Verzögerungen die Gefahr besteht, dass bewilligte Fördermittel nicht in Anspruch genommen werden können und einfach verfallen könnten.

Die in den Haushalt der Stadt Boizenburg einzustellenden Komplementäranteile können Sie der beiliegenden Übersicht entsprechend der Jahresscheiben entnehmen.

 

 

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: