hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Für den im Lageplan
vom Mai 2018 dargestellten Bereich „Küsters Gärten“ wird nach § 2 Abs. 1 BauGB
der Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Boizenburg/Elbe aufgestellt.
Sachdarstellung und Begründung:
Im Rahmen der 4. F- Planänderung, wirksam seit Januar 2016, ist die in
Rede stehende Fläche von einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Dauerkleingärten in eine Wohnbaufläche umgewandelt worden. Begründet wurde
dieses durch die bereits vorhandene Wohnnutzung. Der F- Plan schafft jedoch
kein Baurecht und so liegt die Fläche immer noch im Außenbereich und die Zulässigkeit
von baulichen Vorhaben richtet sich nach dem § 35 des BauGB.
Damit ist eine bauliche Entwicklung in Richtung Wohnen nicht nur sehr
eingeschränkt, sondern fast unmöglich. Allein der Bau eines Carports ist
derzeit nicht genehmigungsfähig.
Seit Jahren sind so Bauwillige immer wieder abgewiesen worden.
Auf Grund der steigenden Bevölkerungszahl der Stadt Boizenburg ist die
Nachfrage nach Baugrundstücken nach wie vor sehr groß.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes kann somit eine Nachverdichtung
der schon vorhandenen Wohnnutzung ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang ist
auch die Erschließung zu regeln. Die vorhandenen Wohnwege sind meist zu schmal
und Rettungswagen Feuerwehr und Müllabfuhr haben Probleme, die vorhandenen
bebauten Grundstücke zu erreichen.
Im Falle einer verbindlichen Bauleitplanung für den nunmehr als
Wohnbaufläche dargestellten Bereich muss der Schutz vor dem Verkehrslärm (Nähe
zur Bahn) im Rahmen der B- Planaufstellung ebenfalls gelöst werden.
Es handelt sich z. größten Teil um private Flächen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Lageplan mit Stand
vom Mai 2018