Betreff
Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl 2019 bis 2023
Vorlage
051/18/30/1
Art
Ergänzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt der Vorschlagsliste (siehe Anlage) zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 zu.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe ist verpflichtet, die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl zu beraten und zu entscheiden. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtvertretung erforderlich lt. § 36 Abs. 1 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 09.05.1975. Bei der Beratung und Entscheidung über die Schöffenvorschläge ist besonders darauf zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte oder sonstige schützenswerte Interessen der Betroffenen nicht verletzt werden. Es ist daher stets zu prüfen, ob die Öffentlichkeit aus-geschlossen werden soll lt. § 29 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011.

 

Auf Grund eines erneuten Medienaufrufes zur Schöffenwahl 2018 ist bei der Stadt Boizen-burg/Elbe eine weitere Bewerbung für die Wahlperiode 2019 bis 2023 eingegangen. Dieser Bewerber (Thomas Bitterhoff) wurde nun in die Vorschlagsliste aufgenommen.

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen:

Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023