Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt der Vorschlagsliste (siehe Anlage) zur
Schöffenwahl für die Geschäftsjahre vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe ist verpflichtet, die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl
zu beraten und zu entscheiden. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung
von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtvertretung
erforderlich lt. § 36 Abs. 1 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom
09.05.1975. Bei der Beratung und Entscheidung über die Schöffenvorschläge ist
besonders darauf zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte oder sonstige
schützenswerte Interessen der Betroffenen nicht verletzt werden. Es ist daher
stets zu prüfen, ob die Öffentlichkeit aus-geschlossen werden soll lt. § 29
Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011.
Auf Grund eines
erneuten Medienaufrufes zur Schöffenwahl 2018 ist bei der Stadt
Boizen-burg/Elbe eine weitere Bewerbung für die Wahlperiode 2019 bis 2023
eingegangen. Dieser Bewerber (Thomas Bitterhoff) wurde nun in die
Vorschlagsliste aufgenommen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Vorschlagsliste zur
Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023