Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung am 26.04.2018 die 7. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der
Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Durch die Ausschreibung der Unterhaltung von Abwasseranlagen
(Reinigung, Inspektion, Druckprüfung von Abwasseranlagen sowie Abfuhr von
Kleinkläranlagen/abflusslosen Sammelgruben) ist eine Satzungsänderung der
Gebührensatzung notwendig. Die Abholgebühr ist nicht Gegenstand der
Gebührenkalkulation, sondern wird aus dem Vertrag mit dem Unternehmen, welches
die Fäkalien aus Kleinkläranlagen bzw. die Abwässer aus abflusslosen Gruben
abholt, übernommen.
Nach Auswertung der Ausschreibung soll ein anderes
Unternehmen als bisher den Auftrag zur Fäkalschlammabfuhr erhalten
(Drucksachen-Nr.: 067/17/30). Damit ändern sich die Preise für die Abholung
sowie für die Notfallentsorgung.
Somit ist eine Satzungsänderung zwingend.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: