Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 (Städtebauliches Sondervermögen)
Vorlage
063/18/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Haushaltssatzung 2018 und den Haushaltsplan 2018 für das Städtebauliche Sondervermögen „Historischer Stadtkern“

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Ergebnishaushalt 2018 des städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ der Stadt Boizenburg/Elbe enthält geplante Gesamterträge in Höhe von 575 T€.

 

Die Summe der ordentlichen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2018 beträgt ebenfalls

575 T€.

 

Damit ist im Ergebnishaushalt 2018 des städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu verzeichnen.

 

Der Finanzhaushalt 2018 enthält insgesamt 248 T€ für Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Davon entfällt ein Betrag in Höhe von 238 T€ auf die investiv verwendbaren Städtebaufördermittel, die sich aus den Mitteln des Bundes (3 T€), des Landes (3 T€) und der Stadt Boizenburg/Elbe (232 T€) zusammensetzen. Weiterhin sind Einzahlungen aus gewährten Darlehen in Höhe von 10 T€ geplant. Die geplanten investiven Auszahlungen über insgesamt 280 T€ entfallen auf Auszahlungen im Zusammenhang mit öffentlich nutzbaren Objekten (Mühlenplatz in Höhe von 235 T€) und auf Auszahlungen für Zuwendungen an private Bauherren in Höhe von 45 T€.

 

Insgesamt ergibt sich aus der investiven Tätigkeit des städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ der Stadt Boizenburg/Elbe im Haushaltsjahr 2018 eine finanzielle Unterdeckung in Höhe von 32 T€, die die liquiden Mittel auf dem Bankkonto/Treuhandkonto reduziert. Das städtebauliche Sondervermögen „Historischer Stadtkern“ soll voraussichtlich 2019 beendet sein.

 

Die Haushaltssatzung 2018 ist genehmigungsfrei.

 

Einzahlungen bzw. Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Bau des Grundschulzentrums sind nicht enthalten, da hierfür ein eigenständiges Fördergebiet „Grundschulzentrum Boizenburg/Elbe“ vorliegt. Hierfür ist eine eigene Sonderrechnung zu führen.

 

 

 

 


Anlagen:

Haushaltssatzung 2018 und Haushaltsplan 2018 für das Städtebauliche Sondervermögen „Historischer Stadtkern“