hier: Wahl der Landrätin/des Landrates am 27.05.2018 sowie eine eventuelle Stichwahl am 10.06.2018
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den Mitgliedern der
Wahlvorstände am Tag der Landratswahl folgende Aufwandsentschädigungen zu
gewähren:
Funktion |
Urnenwahlbezirke |
Briefwahlbezirk |
Wahlvorsteher/innen Stellvertretungen, Schriftführer/innen |
50 Euro 45 Euro |
35 Euro 30 Euro |
stellvertretende Schriftführer/innen,
Beisitzer/innen |
35 Euro |
25 Euro |
Darüber hinaus wird
am Wahltag ein Verpflegungsgeld von 40 Euro je Wahlvorstand bzw. von 20 Euro
für den Briefwahlvorstand gezahlt.
Sachdarstellung und Begründung:
Am 27. Mai 2018 sowie evtl. am 10. Juni 2018 (Stichwahl) findet in der
Stadt Boizenburg/Elbe die Wahl der Landrätin/des Landrates statt. Zur
Durchführung der Landratswahl werden voraussichtlich 11 Wahlbezirke
eingerichtet, mit jeweils sieben Wahlhelferinnen und Wahlhelfern und ein
Briefwahlvorstand mit sechs Wahlhelferinnen und Wahlhelfern besetzt.
Gemäß § 12 Abs. 1
des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) und § 14 der Landes- und
Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) haben die Mitglieder der Wahlorgane Anspruch auf
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 21 Euro.
Darüber hinaus
erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände, wenn sie außerhalb ihres
Wahlbezirkes tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten in
entsprechender Anwendung der §§ 4 und 5 Absatz 1 des
Landesreisekostengesetzes (LRKG-MV).
Die
Stadtvertretung kann im Rahmen des eigenen Wirkungskreises für die Mitglieder
der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen.
Um ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
auf freiwilliger Basis gewinnen zu können und als Anerkennung für die
Wahlhelfer/innen, die seit Jahren für die Stadt Boizenburg/Elbe im Einsatz
sind, werden in Anlehnung an die Bundestagswahl 2017 folgende
Aufwandsentschädigungen vorgeschlagen:
Funktion |
Urnenwahlbezirke |
Briefwahlbezirk |
Wahlvorsteher/innen Stellvertretungen, Schriftführer/innen |
50 Euro 45 Euro |
35 Euro 30 Euro |
stellvertretende Schriftführer/innen,
Beisitzer/innen |
35 Euro |
25 Euro |
In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Stadt Boizenburg/Elbe eine
erhöhte Aufwandsentschädigung nicht im vollen Umfang vom Landkreis
Ludwigslust-Parchim erstattet wird, sondern lediglich 21 Euro pro
Wahlvorstandsmitglied.
Der übersteigende
Betrag ist von der Stadt Boizenburg/Elbe zu tragen und kostet für alle
städtischen Wahlvorstände voraussichtlich 1.507,00 Euro plus 460,00 Euro
Verpflegungsgeld.
Alternativen:
- Als Aufwandsentschädigung wird den Mitgliedern der Wahlorgane der von der Landes- und Kommunalwahlordnung vorgeschriebene Mindestbetrag von 21 Euro gezahlt.
- Als Aufwandsentschädigung wird für die Mitglieder der Wahlorgane
ein Betrag von …. Euro festgesetzt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.:
12100000 Sachkonto: 50190000 + 52910000 HH-Ansatz: 3.900,00 € Verausgabt: 0,00 € Noch verfügbar: 3.400,00 € + 500,00 € |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: