Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der
Stadt Boizenburg/Elbe nimmt den Bericht des Bürgermeisters nach § 34 Abs.1 S.2
KV M-V hinsichtlich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, der
städtebaulichen Verträge sowie der Personalangelegenheiten aus dem 2. Halbjahr
2017 zur Kenntnis.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 34 Abs.1 S.2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) unterrichtet der Bürgermeister die Stadtvertretung mindestens halbjährlich über die Entscheidungen, die er nach § 22 Abs.4 und Abs.5 KV M-V getroffen hat. Hierbei handelt es sich um Entscheidungen, die dem Bürgermeister nach der Hauptsatzung bis zu bestimmten Wertgrenzen übertragen sind, sowie um Entscheidungen des Bürgermeisters, soweit Aufgaben der obersten Dienstbehörde übertragen sind.
Nach § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung vom 02.04.2012 entscheidet der Bürgermeister u.a. über
- über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Wertgrenze von 2.999,99 Euro je Ausgabenfall
- den Abschluss städtebaulicher Verträge (insbes. Erschließungs- und Durchführungs-verträge) bis zu einer Wertgrenze von 12.999,99 Euro
- die Ernennung, Beförderung und Entlassung bei Beamten bis zur Besoldungsgruppe A7
- die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung bei Beschäftigten aus dem ehemaligen Geltungsbereich des BAT-O bis zur Entgeltgruppe 7 TVöD
- die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung bei Beschäftigten aus dem ehemaligen Geltungsbereich des BMT-G-O bis zur Entgeltgruppe 4 TVÖD.
Die im 2. Halbjahr 2017 vom Bürgermeister verfügten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, geschlossenen städtebaulichen Verträge sowie getroffenen Personal-entscheidungen sind der Anlage zu entnehmen.
Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe nimmt den Bericht des Bürgermeisters
nach § 34 Abs.1 S.2 KV M-V hinsichtlich der über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, der städtebaulichen Verträge sowie der Personalangelegenheiten aus
dem 2. Halbjahr 2017 zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag
Finanzierung
Finanzierung