Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Dem Beschluss der
Stadtvertretung vom 22.02.2018 (020/18/10) hat der Bürgermeister widersprochen,
da die örtliche Prüfung gemäß § 3 Kommunalprüfungsgesetz M-V für das
Haushaltsjahr 2014 noch nicht beendet war und die Feststellung des
Jahresabschlusses 2014 durch die Stadtvertretung erneut erfolgen musste.
Der Jahresabschluss 2014 der Stadt Boizenburg/Elbe wurde auf
der Sitzung der Stadtvertretung am 22.03.2018 festgestellt (siehe
Beschlussvorlage 046/18/10).
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: