Betreff
Entlastung Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2014
Vorlage
047/18/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Boizenburg/Elbe.


Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Dem Beschluss der Stadtvertretung vom 22.02.2018 (020/18/10) hat der Bürgermeister widersprochen, da die örtliche Prüfung gemäß § 3 Kommunalprüfungsgesetz M-V für das Haushaltsjahr 2014 noch nicht beendet war und die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 durch die Stadtvertretung erneut erfolgen musste.

 

Der Jahresabschluss 2014 der Stadt Boizenburg/Elbe wurde auf der Sitzung der Stadtvertretung am 22.03.2018 festgestellt (siehe Beschlussvorlage 046/18/10).

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: