Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hebt den am 18.12.2017 gefassten Beschluss 169/17/10 zur Ermächtigung des Bürgermeisters für die Neuaufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 300.000 € auf, da die Neuaufnahme bisher nicht erforderlich war.
Sachdarstellung und Begründung:
Von der Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim wurde mit Schreiben vom 23.05.2017 in der Haushaltsatzung 2017 ein Investitionskredit in Höhe von 302 T€ genehmigt (unter dem Vorbehalt der Einzelgenehmigung).
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe ermächtigte am 18.12.2017 den Bürgermeister, einen Darlehensvertrag zur Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 300.000 € abzuschließen (vorbehaltlich vorliegender Einzelgenehmigung durch die Kommunalaufsicht). Über die Darlehensaufnahme sollte unverzüglich berichtet werden.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage Anfang November 2017 wurde davon ausgegangen, dass die Aufnahme des investiven Darlehens voraussichtlich im Januar/Februar 2018 notwendig sein wird (siehe Sachverhaltsdarstellung).
Aufgrund verzögerter Mittelabflüsse (z. B. investiver Straßenbau Schillerstraße, Baumaßnahme altes Klärwerk oder Multicar Bauhof) und einer länger als im November 2017 vorherzusehenden vorläufigen Haushaltsführung in 2018 war die Neuaufnahme eines Investitionsdarlehens bisher nicht erforderlich.
Sofern die Darlehensaufnahme im weiteren Jahresverlauf 2018 erforderlich wird, wird erneut eine Beschlussvorlage erstellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: