Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung billigt auf ihrer Sitzung am 26.04.2018 die von der Firma COMUNA GmbH vorgelegte Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/ Elbe.
Vorschlag A
Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am
26.04.2018 die neue Straßenreinigungssatzung, sowie die 2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt
Boizenburg/ Elbe - Vorschlag A.
Alternativ:
Vorschlag B
Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 26.04.2018 die neue Straßenreinigungssatzung, sowie die 2. Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/ Elbe - Vorschlag B.
Sachdarstellung und Begründung:
Vorschlag A
Nach Beschluss der
Stadtvertretung zu den Eckdaten der Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung
inkl. Straßenreinigungsgebührensatzung (Vorlage 118/17/30/1) wurde die
Verwaltung beauftragt, die bestehenden Satzungen zu überarbeiten und den
jetzigen Gegebenheiten anzupassen.
In der Anlage ist
eine überarbeitete Straßenreinigungssatzung enthalten, sowie die überarbeitete
Gebührensatzung.
Bei der
Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung wurden die meisten Paragrafen (§
1,2,3,4,7 und 8) überarbeitet, sodass es sinnvoll war, eine komplett neue
Satzung zu erstellen und nicht nur eine Änderungssatzung zu erarbeiten.
Für die
Gebührensatzung ist eine 2.Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
Straßenreinigung in der Stadt Boizenburg/ Elbe auf der Grundlage der
Kalkulation der Firma COMUNA GmbH zur Straßenreinigung –Gebührenkalkulation
2018-2020, sowie der Betriebsabrechnungen von 2014-2016 zur Ermittlung von
Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckung erstellt worden.
Die
Reinigungsklassen wurden wie folgt ergänzt:
Reinigungsklasse
III: Fremdreinigung der Fahrbahnen
einmal wöchentlich und Laubentsorgung durch Fremdfirma zur Laubfallzeit
Reinigungsklasse
IV: Anliegerreinigung und
Laubentsorgung durch Fremdfirma zur Laubfallzeit
Reinigungsklasse V: Fremdreinigung einmal wöchentlich und
Trennstreifenpflege in der Zeit der Vegetationsperiode
In den
Reinigungsklassen III und IV wurden die Alleen berücksichtigt.
Definiert sind
Alleen im Alleenerlass – AlErl
M-V zum Schutz, Pflege und Neuanpflanzung von Alleen und einseitigen Baumreihen
in Mecklenburg-Vorpommern im Gemeinsamen Erlass des Ministeriums für
Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und des Ministeriums für
Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 18. Dezember 2015 – VIII
240-1/556-07 – VI 250 - 530-00000-2012/016 – VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 791 –
16 Punkt 3:
„Beidseitig an
Straßen gegenüberliegende Baumreihen bilden eine Allee im Sinne dieses
Erlasses.“
Straßen mit
Baumreihen, wie im Erlass definiert, sind nicht berücksichtigt worden. Sollten
bestimmte Straßen zusätzlich in die Laubentsorgung aufgenommen werden, muss eine
Nachkalkulation erfolgen, die zusätzliche Kosten verursachen würde.
„Einseitig mehr als drei Straßenbäume pro 100 Meter bilden
eine Baumreihe im Sinne dieses Erlasses.“
Bei der
Laubentsorgung und der Trennstreifenpflege ist mit einem Allgemeinanteil Kostenbeteiligung
Stadt von 50% kalkuliert worden, bei der Straßenreinigung mit 25%.
Der hohe Anteil bei
der Laubentsorgung und der Trennstreifenpflege erklärt sich aus dem größeren
städtischen Interesse.
Die Satzung wurde
vorab dem Landkreis Ludwigslust-Parchim, FD Rechts-und Kommunalaufsicht zur
Prüfung vorgelegt.
Die Anlage zur
neuen Straßenreinigungssatzung ist Bestandteil der Satzung und ebenfalls der
Beschlussvorlage beigefügt. Die Anlage wurde nochmals überarbeitet und mit den
neuen Reinigungsklassen ergänzt.
Die neue
Straßenreinigungssatzung soll zum 01.05.2018 in Kraft treten. Gleichzeitig
tritt die Straßenreinigungssatzung vom 02.12.2014 außer Kraft.
Es wird empfohlen
den in der Kalkulation der COMUNA GmbH errechneten Gebühren, der neuen
Straßenreinigungssatzung und der 2. Änderung der Gebührensatzung für die
Straßenreinigung in der Stadt Boizenburg/ Elbe (Vorschlag A in der Anlage) zuzustimmen.
Für den
Winterdienst wird eine gesonderte Satzung erstellt, ebenso für die
entsprechenden Gebühren.
Alternativen:
Vorschlag B
2. Änderung der
Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/ Elbe
(Vorschlag B in der Anlage)
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Anlage 1
Kalkulation der
Gebührenvorkalkulation 2018-2020, sowie der Betriebsabrechnungen 2014-2016 zur
Ermittlung von Kostenüber- und Kostenunterdeckung
Anlage 2
Neuen
Straßenreinigungssatzung
Anlage 3
Straßenverzeichnis der Stadt Boizenburg/ Elbe mit Einteilung in Reinigungsklassen
Anlage 4
2. Änderung der
Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/ Elbe
Vorschlag A
Anlage 5
2. Änderung der
Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Boizenburg/ Elbe
Vorschlag B