Betreff
Sanierungsmaßnahme "Historischer Stadtkern"
Gesamtmaßnahmenabrechnung - Durchführung der Baumaßnahme Mühlenplatz
Vorlage
038/18/30
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Mit Schreiben des Ministeriums vom 13.06.2017 wurde der Stichtag zur Gesamtmaßnahmen-abrechnung für das Sanierungsgebiet Boizenburg auf den 31.12.2018 festgelegt. Zu diesem Stichtag sind im Treuhandvermögen alle Einnahmen und Ausgaben zu erfassen und darzustellen.

Zu den Einnahmen zählen neben den bereits gebuchten Beträgen auch noch zu erwartende Einnahmen wie Ausgleichsbeträge, Darlehensrückflüsse, der Wert der Grundstücke, die wieder in das Liegenschaftsvermögen der Gemeinde übernommen werden sowie noch nicht dem Treuhandvermögen erstattete nicht förderfähige Kosten .

Dagegen stehen auf der Ausgabenseite neben den gebuchten Beträgen die erwarteten Ausgaben für die Gesamtmaßnahmenabrechnung selbst sowie der sog. Wertausgleich zugunsten der Gemeinde. Dieser resultiert aus dem Wert der in das Sondervermögen eingebrachten und veräußerten Grundstücke ohne sanierungsbedingte Wertsteigerung. Die Gegenüberstellung der Einnahmen zu den zuwendungsfähigen Ausgaben bildet die Grundlage für die endgültige Bestimmung über die als Vorauszahlung gewährten Finanzhilfen. Erreichen oder übersteigen die zuwendungsfähigen Ausgaben die sanierungsbedingten Einnahmen, werden die ausgezahlten Finanzhilfen insgesamt zum Zuschuss erklärt. Ergibt sich aus der Abrechnung ein Einnahmeüberschuss, so fordert die Bewilligungsstelle den Überschuss anteilig entsprechend der Förderanteile von Bund und Land von der Gemeinde zurück.

Für die Stadt Boizenburg ergibt sich nach derzeitigem Kenntnisstand ein Ausgabenüberschuss, so dass keine Rückzahlung von Fördermitteln zu befürchten ist.

 

Steinlager / Mühlenplatz

Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf dem Treuhandkonto befindlichen und bis zur Beendigung der Gesamtmaßnahme noch abrufbaren Fördermittel werden zum überwiegenden Teil für vertraglich gebundene Maßnahmen und zur Erstellung der Gesamtmaßnahmenabrechnung eingesetzt. Die Umgestaltung des Mühlenplatzes ist daher aus diesen Mitteln nicht finanzierbar. Andererseits ist zu erwarten, dass der buchhalterische Restwert des für die Straßensanierungen angekauften Natursteinmaterials, welches bisher nicht eingesetzt wurde, auf dem Steinlager Bahlen gelagert ist und mit Abschluss der Sanierung in das Vermögen der Stadt übergeht, im Rahmen der Gesamtmaßnahmenabrechnung als nicht förderfähige Kosten festgestellt wird. Mit der Erstattung dieser nicht förderfähigen Kosten kann die Umgestaltung des Mühlenplatzes realisiert werden. Die Oberfläche des Fürstengartens kann daraus nicht mehr finanziert werden.

 

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: