Gesamtmaßnahmenabrechnung - Durchführung der Baumaßnahme Mühlenplatz
Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Mit Schreiben des
Ministeriums vom 13.06.2017 wurde der Stichtag zur Gesamtmaßnahmen-abrechnung
für das Sanierungsgebiet Boizenburg auf den 31.12.2018 festgelegt. Zu diesem
Stichtag sind im Treuhandvermögen alle Einnahmen und Ausgaben zu erfassen und
darzustellen.
Zu den Einnahmen zählen
neben den bereits gebuchten Beträgen auch noch zu erwartende Einnahmen wie
Ausgleichsbeträge, Darlehensrückflüsse, der Wert der Grundstücke, die wieder in
das Liegenschaftsvermögen der Gemeinde übernommen werden sowie noch nicht dem
Treuhandvermögen erstattete nicht förderfähige Kosten .
Dagegen stehen auf der
Ausgabenseite neben den gebuchten Beträgen die erwarteten Ausgaben für die
Gesamtmaßnahmenabrechnung selbst sowie der sog. Wertausgleich zugunsten der
Gemeinde. Dieser resultiert aus dem Wert der in das Sondervermögen
eingebrachten und veräußerten Grundstücke ohne sanierungsbedingte
Wertsteigerung. Die Gegenüberstellung der Einnahmen zu den zuwendungsfähigen
Ausgaben bildet die Grundlage für die endgültige Bestimmung über die als
Vorauszahlung gewährten Finanzhilfen. Erreichen oder übersteigen die
zuwendungsfähigen Ausgaben die sanierungsbedingten Einnahmen, werden die
ausgezahlten Finanzhilfen insgesamt zum Zuschuss erklärt. Ergibt sich aus der
Abrechnung ein Einnahmeüberschuss, so fordert die Bewilligungsstelle den
Überschuss anteilig entsprechend der Förderanteile von Bund und Land von der
Gemeinde zurück.
Für die Stadt Boizenburg
ergibt sich nach derzeitigem Kenntnisstand ein Ausgabenüberschuss, so dass
keine Rückzahlung von Fördermitteln zu befürchten ist.
Steinlager / Mühlenplatz
Die zum gegenwärtigen
Zeitpunkt auf dem Treuhandkonto befindlichen und bis zur Beendigung der
Gesamtmaßnahme noch abrufbaren Fördermittel werden zum überwiegenden Teil für
vertraglich gebundene Maßnahmen und zur Erstellung der
Gesamtmaßnahmenabrechnung eingesetzt. Die Umgestaltung des Mühlenplatzes ist
daher aus diesen Mitteln nicht finanzierbar. Andererseits ist zu erwarten, dass
der buchhalterische Restwert des für die Straßensanierungen angekauften
Natursteinmaterials, welches bisher nicht eingesetzt wurde, auf dem Steinlager
Bahlen gelagert ist und mit Abschluss der Sanierung in das Vermögen der Stadt
übergeht, im Rahmen der Gesamtmaßnahmenabrechnung als nicht förderfähige Kosten
festgestellt wird. Mit der Erstattung dieser nicht förderfähigen Kosten kann
die Umgestaltung des Mühlenplatzes realisiert werden. Die Oberfläche des
Fürstengartens kann daraus nicht mehr finanziert werden.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: