Betreff
Entgeltordnung Naturerlebnisbad und Freizeitfläche
Vorlage
007/18/30/01
Art
Ergänzungsvorlage

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 26.04.2018 die Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe zum Naturerlebnisbad und Freizeitplatz Boizenburg ab dem 01.05.2018

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die Fa. B&P Kommunalberatung hat die Entgeltkalkulation für die Nutzung des Naturerlebnisbades (NEB) und des dazugehörigen Freizeitplatzes (FZP) Boizenburg (OT Schwartow) der Stadt Boizenburg/Elbe für den Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020 erarbeitet.

Der Erläuterungsbericht, die Basisdaten und die Berechnung der Entgelte NEB und FZP liegen der Vorlage anbei.

 

Es wird vorgeschlagen, auch weiterhin sozialverträgliche Eintrittspreis zu veranschlagen.

 

Der Finanzausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 13.02.2018 dafür ausgesprochen, dass eine moderate Anhebung der Entgelte erfolgt.

 

Vorschlag der Verwaltung / Änderungen zu 2011

 

1d) Zehnerkarte Erwachsene:                  alt 25,00 €                           neu 28,00 €

 

1f) Jahreskarte Erwachsene                      alt 50,00 €                           neu 52,50 €

                               Kinder                                  alt 16,00 €                           neu 16,80 €

 

gestrichen wird:

Bei Gruppen ab 10 Kinder hat insgesamt 1 Gruppenbetreuer freien Eintritt.

 

2. Ausleihgebühr

Für Spiel- und Sportgeräte                         alt 0,50 €                             neu 1,00 €

 

Entleihe von Relaxliegen:

- bis zu 4 Stunden                              alt 2,00 €                     neu 2,50 €

- einen ganzen Tag (über 4 Stunden) alt 4,00 €                    neu 5,00 €

 

Das Entgelt für einen

Schwimmkurs (10 Tage) beträgt         alt 45,00 €                   neu 50,00 €

 

Das Entgelt für die Abnahme von Schwimmstufe beträgt:

- Bronze                                             alt 5,00 €                     neu 7,00 €

- Silber                                               alt 5,00 €                     neu 7,00 €

- Gold                                                 alt 5,00 €                     neu 7,00 €

 

 

Freizeitplatz

 

gestrichen wird:

Bei Gruppen ab 10 Kinder hat insgesamt 1 Gruppenleiter freien Eintritt.

 

Entgeltordnung

der Stadt Boizenburg/Elbe zum Naturerlebnisbad und Freizeitplatz Boizenburg

 

 

Allgemeines

Die Stadt Boizenburg erhebt für die Nutzung des Naturerlebnisbades und des Freizeitplatzes durch Dritte ein privatrechtliches Entgelt.

 

Zahlungspflicht

Zahlungspflichtig ist, wer die mit der öffentlichen Einrichtung gebotene Leistung in Anspruch nimmt.

 

Entgeltmaßstab und –höhe

 

Vorschlag der Verwaltung

Kalkulation

mit Ust

1. Entgelte Naturerlebnisbad

 

 

 

a) Kinder

(von 4-16 Jahren und Schüler mit Schülerausweis)

 

  1,00 Euro

 

  11,63 Euro

b) Erwachsene

(ab 17 Jahre)

 

  3,50 Euro

 

  40,70 Euro

c) Zehnerkarte Kinder

Zehnerkarten gelten nur für Einzelpersonen

  8,00 Euro

 

  92,02 Euro

d) Zehnerkarte Erwachsene

28,00 Euro

 

290,68 Euro

e) Feierabendkarte ab 17.30 Uhr

Erwachsene

Kinder

 

 

2,00 Euro

0,50 Euro

 

23,25 Euro

  5,81 Euro

f) Jahreskarte

Erwachsene

Kinder

 

5 % Anhebung

52,50 Euro

16,80 Euro

 

 

581,36 Euro

186,04 Euro

 

Bei Gruppen ab 10 Kinder hat insgesamt 1 Gruppenbetreuer freien Eintritt.

 

 

gestrichen

2. Ausleihgebühr

 

 

 

Für Spiel- und Sportgeräte:

 

 

1,00 Euro / h

 

7,73 Euro / h

Entleihe von Relaxliegen:

- bis zu 4 Stunden

- einen ganzen Tag (über 4 Stunden)

 

2,50 Euro

5,00 Euro

 

 

 

 

3. Entgelte für den Schwimmunterricht

 

 

 

Das Entgelt für einen Schwimmkurs (10 Tage) beträgt:

 

50,00 Euro

156,64 Euro

Das Entgelt für die Abnahme von Schwimmstufe beträgt:

- Seepferdchen/Seeräuber

- Bronze

- Silber

- Gold

 

 

 

3,00 Euro

7,50 Euro

7,50 Euro

7,50 Euro

 

 

 

  7,83 Euro

15,66 Euro

15,66 Euro

15,66 Euro

 

4. Entgelt für die Benutzung der Duschen

Wertmarken

 

 

 

0,20 Euro

 

 

 

24,48 Euro

Die Dauer eines Duschintervalls beträgt zwei Minuten.

 

 

5. Entgelt für die Benutzung des Freizeitplatzes und Übernachtung

 

 

 

Benutzung des Freizeitplatzes mit Übernachtung

 

 

3,50 € pro Person / Tag

 

28,31 € pro

Person / Tag

Benutzung des Freizeitplatzes ohne Übernachtung

 

 

2,00 € pro Person / Tag

 

16,18 € pro Person / Tag

 

Nutzung des Raumes für die Betreuer

 

5,00 € pro Person / Tag

25,60 pro Person / Tag

Bei Gruppen ab 10 Kinder hat insgesamt 1 Gruppenleiter freien Eintritt.

 

gestrichen

 

Entstehung und Fälligkeit des Entgeltes

Die Zahlungspflicht entsteht mit Betreten des Naturerlebnisbades oder des Freizeitplatzes und ist sofort fällig.

 

Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Einnahmen

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: