Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 26.04.2018 die
Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe zum Naturerlebnisbad und Freizeitplatz
Boizenburg ab dem 01.05.2018
Sachdarstellung und Begründung:
Die Fa. B&P Kommunalberatung hat die Entgeltkalkulation für die Nutzung des Naturerlebnisbades (NEB) und des dazugehörigen Freizeitplatzes (FZP) Boizenburg (OT Schwartow) der Stadt Boizenburg/Elbe für den Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020 erarbeitet.
Der Erläuterungsbericht, die Basisdaten und die Berechnung der Entgelte NEB und FZP liegen der Vorlage anbei.
Es wird vorgeschlagen, auch weiterhin sozialverträgliche Eintrittspreis zu veranschlagen.
Der Finanzausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 13.02.2018 dafür ausgesprochen, dass eine moderate Anhebung der Entgelte erfolgt.
Vorschlag der
Verwaltung / Änderungen zu 2011
1d) Zehnerkarte Erwachsene: alt 25,00 € neu 28,00 €
1f) Jahreskarte Erwachsene alt 50,00 € neu 52,50 €
Kinder alt 16,00 € neu 16,80 €
gestrichen wird:
Bei Gruppen ab 10 Kinder hat insgesamt 1 Gruppenbetreuer
freien Eintritt.
2. Ausleihgebühr
Für Spiel- und Sportgeräte alt 0,50 € neu 1,00 €
Entleihe von Relaxliegen:
- bis zu 4 Stunden alt
2,00 € neu 2,50 €
- einen ganzen Tag (über 4 Stunden) alt 4,00 € neu 5,00 €
Das Entgelt für einen
Schwimmkurs (10 Tage) beträgt alt
45,00 € neu 50,00 €
Das Entgelt für die Abnahme von Schwimmstufe beträgt:
- Bronze alt
5,00 € neu 7,00 €
- Silber alt
5,00 € neu 7,00 €
- Gold alt
5,00 € neu 7,00 €
Freizeitplatz
gestrichen wird:
Bei Gruppen ab 10 Kinder hat insgesamt 1 Gruppenleiter freien
Eintritt.
Entgeltordnung
der Stadt Boizenburg/Elbe
zum Naturerlebnisbad und Freizeitplatz Boizenburg
Allgemeines
Die Stadt Boizenburg erhebt für
die Nutzung des Naturerlebnisbades und des Freizeitplatzes durch Dritte ein
privatrechtliches Entgelt.
Zahlungspflicht
Zahlungspflichtig ist, wer die
mit der öffentlichen Einrichtung gebotene Leistung in Anspruch nimmt.
Entgeltmaßstab und –höhe |
Vorschlag der Verwaltung |
Kalkulation mit Ust |
1. Entgelte
Naturerlebnisbad |
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a) Kinder (von 4-16 Jahren und Schüler
mit Schülerausweis) |
1,00 Euro |
11,63 Euro |
b) Erwachsene (ab 17 Jahre) |
3,50 Euro |
40,70 Euro |
c) Zehnerkarte Kinder Zehnerkarten gelten nur für
Einzelpersonen |
8,00 Euro |
92,02 Euro |
d) Zehnerkarte Erwachsene |
28,00 Euro |
290,68 Euro |
e)
Feierabendkarte ab 17.30 Uhr Erwachsene Kinder |
2,00 Euro 0,50 Euro |
23,25 Euro 5,81 Euro |
f)
Jahreskarte Erwachsene Kinder |
5 % Anhebung 52,50 Euro 16,80 Euro |
581,36 Euro 186,04 Euro |
Bei Gruppen
ab 10 Kinder hat insgesamt 1 Gruppenbetreuer freien Eintritt. |
gestrichen |
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2.
Ausleihgebühr |
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Für Spiel-
und Sportgeräte: |
1,00 Euro /
h |
7,73 Euro /
h |
Entleihe von
Relaxliegen: - bis zu 4
Stunden - einen
ganzen Tag (über 4 Stunden) |
2,50 Euro 5,00 Euro |
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3.
Entgelte für den Schwimmunterricht |
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Das Entgelt
für einen Schwimmkurs (10 Tage) beträgt: |
50,00 Euro |
156,64 Euro |
Das Entgelt
für die Abnahme von Schwimmstufe beträgt: -
Seepferdchen/Seeräuber - Bronze - Silber - Gold |
3,00 Euro 7,50 Euro 7,50 Euro 7,50 Euro |
7,83 Euro 15,66 Euro 15,66 Euro 15,66 Euro |
4.
Entgelt für die Benutzung der Duschen Wertmarken |
0,20 Euro |
24,48 Euro |
Die Dauer
eines Duschintervalls beträgt zwei Minuten. |
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5.
Entgelt für die Benutzung des Freizeitplatzes und Übernachtung |
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Benutzung
des Freizeitplatzes mit Übernachtung |
3,50 € pro
Person / Tag |
28,31 € pro Person / Tag |
Benutzung
des Freizeitplatzes ohne Übernachtung |
2,00 € pro
Person / Tag |
16,18 € pro
Person / Tag |
Nutzung des
Raumes für die Betreuer |
5,00 € pro
Person / Tag |
25,60 pro
Person / Tag |
Bei Gruppen
ab 10 Kinder hat insgesamt 1 Gruppenleiter freien Eintritt. |
gestrichen |
Entstehung und Fälligkeit des
Entgeltes
Die
Zahlungspflicht entsteht mit Betreten des Naturerlebnisbades oder des
Freizeitplatzes und ist sofort fällig.
Inkrafttreten
Diese
Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Einnahmen |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: