Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die
Auskehrung der im Zusammenhang mit dem Brand der potenziellen
Flüchtlingsunterkunft im Jahre 2015 eingenommenen Spenden in Höhe von insgesamt
3.142,25 € an die Willkommensinitiative Boizenburg/Elbe
Sachdarstellung und Begründung:
Am 11. Oktober 2015 ist in der Hamburger Straße in Boizenburg/Elbe ein Haus abgebrannt, das zur Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet werden sollte. Seinerzeit erfolgte ein Spendenaufruf an die Bevölkerung, die eingenommenen Spenden sollten als Belohnung für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung der Täter führten, dienen. Dem Spendenaufruf sind 78 Personen gefolgt, auf diese Weise ist eine Summe in Höhe von insgesamt
3.142,25 € eingegangen. Bereits im Spendenaufruf wurde
mittgeteilt, dass die Mittel für eine von der Stadt bestimmte „Investition“ in
die Flüchtlingshilfe verwendet werden sollten, wenn die Ermittlungen
ergebnislos blieben.
Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft das diesbezügliche Ermittlungsverfahren gegen unbekannt ergebnislos eingestellt. Die Mittel können und sollten ausgezahlt werden.
Seit 2014/15 kümmert sich die Willkommensinitiative Boizenburg/Elbe intensiv um die in der Stadt verbliebenen und auch beim Landesamt in Horst untergebrachten Flüchtlinge. Die Hilfe umfasst dabei das gesamte Lebensumfeld der Geflüchteten, von Behördengängen über die Beschäftigung mit Kindern bis hin zu Sprachkursen. Für diese Tätigkeiten wird Geld benötigt, das größtenteils über Spenden eingeworben wird. Eine Auskehrung der hier eingegangenen Spenden wäre insofern die konsequente Umsetzung der seinerzeitigen Ankündigung.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: