hier: Änderung § 4 (2) der Geschäftsordnung der Stadt Boizenburg/Elbe
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer
Sitzung im Februar 2018 die Änderung der Geschäftsordnung § 4 (2), wie folgt:
§ 4 (2):
Die Anträge, die Sachdarstellung und Begründung der Anträge sind
schriftlich in kurzer und klarer Form abzufassen.
Sachdarstellung und Begründung:
Es ist in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, dass Anträge ohne
Sachdarstellung und/oder Begründung eingereicht wurden. Das erschwert den
Stadtvertretern, die nicht mittelbar mit dem Sachverhalt beschäftigt sind, die
Möglichkeit, sich ein genaues Bild darüber zu machen. Für eine objektive
Beschlussfassung ist es notwendig, Sachverhalt und Begründung rechtzeitig zu
erkennen.
Eine Erläuterung und Begründung in mündlicher Form unmittelbar vor der
Beschlussfassung ist daher in unseren Augen nicht förderlich.
Begründung:
Jede Fraktion / jede/r Stadtvertreter/in / jede/r sachkundige
Einwohner/in muss rechtzeitig mit Eingang der Beschlussvorlage in die Lage
versetzt werden, sich ein genaues Bild über den zu behandelnden Sachverhalt
machen zu können, um die Sachdarstellung und Begründung zu prüfen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Antrag der Fraktion „Die Linke“ Boizenburg/Elbe vom 29. Januar 2018