Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.
Der Jahresabschluss 2014 der Stadt Boizenburg/Elbe wurde auf der Sitzung der Stadtvertretung am 13.07.2017 festgestellt (siehe Beschlussvorlage 093/17/10).
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat auf der Sitzung am 31.01.2018 die Prüfung von
mindestens 10 % der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres 2014 gemäß
§ 3 Abs. 1 KPG M-V
abgeschlossen. Wesentliche Beanstandungen haben sich nicht ergeben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................