Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage enthaltene Satzung über
die Festsetzung der Aufnahmekapazität an den Grundschulen in städtischer
Trägerschaft.
Sachdarstellung und Begründung:
Für die beiden
Boizenburger Grundschulen in städtischer Trägerschaft besteht noch keine
Satzung zur Festlegung der Aufnahmekapazität. Diese Satzung soll beschlossen
werden.
Der Landkreis
Ludwigslust-Parchim wurde am 26.01.2018 um die Erteilung des Einvernehmens
gebeten.
Es wird davon
ausgegangen, dass dieses Einvernehmen bis zur Beschlussfassung in der
Stadtvertretung vorliegt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
Anlagen:
Satzung über die
Festsetzung der Aufnahmekapazität an den Grundschulen in städtischer
Trägerschaft