Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 22.02.2018 die
Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe zum Naturerlebnisbad und Freizeitplatz
Boizenburg ab dem 01.03.2018
Sachdarstellung und Begründung:
Die Fa. B&P Kommunalberatung hat die Entgeltkalkulation für die Nutzung des Naturerlebnisbades (NEB) und des dazugehörigen Freizeitplatzes (FZP) Boizenburg (OT Schwartow) der Stadt Boizenburg/Elbe für den Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020 erarbeitet.
Der Erläuterungsbericht, die Basisdaten und die Berechnung der Entgelte NEB und FZP liegen der Vorlage anbei.
Es wird vorgeschlagen, auch weiterhin sozialverträgliche Eintrittspreis zu veranschlagen.
Der Vorschlag der Verwaltung entspricht der Entgeltordnung aus dem Jahr 2011. Die Grundlagen werden derzeit durch den FB Steuerung und Service überprüft und ggf. überarbeitet.
Entgeltordnung
der Stadt Boizenburg/Elbe
zum Naturerlebnisbad und Freizeitplatz Boizenburg
Auf der Grundlage des § 22,
Abs. 3 Nr. 11 sowie § 44 der KV M-V vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V 2004, S. 205),
zuletzt mehrfach geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2010
(GVOBl. M-V S. 690, 712) i.V.m. § 6 des Kommunalabgabengesetzes vom 12.04.2005
(GVOBl. M-V 2005, S. 146) zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2007
(GVOBl. M-V S. 410, 427) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung
vom …………. folgende Entgeltordnung erlassen
Allgemeines
Die Stadt Boizenburg erhebt für
die Nutzung des Naturerlebnisbades und des Freizeitplatzes durch Dritte ein
privatrechtliches Entgelt.
Zahlungspflicht
Zahlungspflichtig ist, wer die
mit der öffentlichen Einrichtung gebotene Leistung in Anspruch nimmt.
Entgeltmaßstab und –höhe |
Vorschlag der Verwaltung |
Kalkulation mit Ust |
1. Entgelte
Naturerlebnisbad |
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a) Kinder (von 4-16 Jahren und Schüler
mit Schülerausweis) |
1,00 Euro |
11,63 Euro |
b) Erwachsene (ab 17 Jahre) |
3,50 Euro |
40,70 Euro |
c) Zehnerkarte Kinder Zehnerkarten gelten nur für
Einzelpersonen |
8,00 Euro |
92,02 Euro |
d) Zehnerkarte Erwachsene |
25,00 Euro |
290,68 Euro |
e)
Feierabendkarte ab 17.30 Uhr Erwachsene Kinder |
2,00 Euro 0,50 Euro |
23,25 Euro 5,81 Euro |
f)
Jahreskarte Erwachsene Kinder |
50,00 Euro 16,00 Euro |
581,36 Euro 186,04 Euro |
Bei Gruppen
ab 10 Kinder hat insgesamt 1 Gruppenbetreuer freien Eintritt. |
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2.
Ausleihgebühr |
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Für Spiel-
und Sportgeräte: |
0,50 Euro /
h |
7,73 Euro /
h |
Entleihe von
Relaxliegen: - bis zu 4
Stunden - einen
ganzen Tag (über 4 Stunden) |
2,00 Euro 4,00 Euro |
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3.
Entgelte für den Schwimmunterricht |
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Das Entgelt
für einen Schwimmkurs (10 Tage) beträgt: |
45,00 Euro |
156,64 Euro |
Das Entgelt
für die Abnahme von Schwimmstufe beträgt: -
Seepferdchen/Seeräuber - Bronze - Silber - Gold |
3,00 Euro 5,00 Euro 5,00 Euro 5,00 Euro |
7,83 Euro 15,66 Euro 15,66 Euro 15,66 Euro |
4.
Entgelt für die Benutzung der Duschen Wertmarken |
0,20 Euro |
24,48 Euro |
Die Dauer
eines Duschintervalls beträgt zwei Minuten. |
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5.
Entgelt für die Benutzung des Freizeitplatzes und Übernachtung |
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Benutzung
des Freizeitplatzes mit Übernachtung |
3,50 € pro
Person / Tag |
28,31 € pro Person / Tag |
Benutzung
des Freizeitplatzes ohne Übernachtung |
2,00 € pro
Person / Tag |
16,18 € pro
Person / Tag |
Nutzung des
Raumes für die Betreuer |
5,00 € pro
Person / Tag |
25,60 pro
Person / Tag |
Bei Gruppen
ab 10 Kinder hat insgesamt 1 Gruppenleiter freien Eintritt. |
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Entstehung und Fälligkeit des
Entgeltes
Die
Zahlungspflicht entsteht mit Betreten des Naturerlebnisbades oder des
Freizeitplatzes und ist sofort fällig.
Inkrafttreten
Diese
Entgeltordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Boizenburg,
den
Jäschke
Bürgermeister
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: