Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den im Rahmen der
haushaltswirtschaftlichen Sperre im Oktober 2017 in Höhe von 30 T€ gesperrten
Haushaltsansatz 2017 für die Kosten des Architektenwettbewerbs
Grundschulzentrum aufzuheben.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe hatte am 19.10.2017 beschlossen, die vom
Bürgermeister am 20.09.2017 verhängte haushaltswirtschaftliche Sperre
aufzuheben (Beschlussvorlage 153/17/10). Davon ausgenommen waren Ansätze für
Aufwendungen bzw. Auszahlungen des Haushaltsplanes 2017 über insgesamt 1.116
T€.
In diesem Betrag waren auch 30 T€ für zu diesem
Zeitpunkt vorgesehenene Minderauszahlungen für den Architektenwettbewerb
Grundschulzentzrum enthalten. Nach Abzug dieses Sperrbetrages von 30 T€
verbleiben auf dem zutreffenden Produktsachkonto für die Kosten des
Architektenwettbewerbes Grundschulzentrum Mittel in Höhe von 24.020 €.
Die nun vorliegende Schlussrechnung für die Betreuung
des Architektenwettbewerbs 2017 in Höhe von 42.245 € ist höher als ursprünglich
im Oktober 2017 erwartet, es werden somit noch weitere 18.225 € benötigt, um
die Zahlung der Rechnung im Februar 2018 vornehmen zu können.
Die Sperre des Haushaltsansatzes in Höhe von 30 T€ für
dieses Produktsachkonto soll aufgehoben werden.
Gemäß § 51 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V ist das
Einvernehmen der Gemeindevertretung über die Inanspruchnahme gesperrter Beträge
erforderlich.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 21103000 Sachkonto:
52929000 Verausgabt:
75.480 € Noch verfügbar:
24.020 € |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: