Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018
Vorlage
004/18/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018.

Der geplante Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt 2018 beträgt 1.204.000 €.

In Höhe von 1.088.000 € erfolgt eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage, da dieser Betrag durch planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen abzüglich der Auflösungen Sonderposten entstanden ist.

Der verbleibende Jahresfehlbetrag von 116.000 € wird mit Gewinnvorträgen verrechnet. 

 

Die investiven Auszahlungen für die Baumaßnahmen Ausbau Gammer Höh 235 T€ und Weg von Bahlen zur Gamm 160 T€ werden mit einem Sperrvermerk versehen (bis zur Vorlage der Fördermittelbescheide). Weiterhin wird der städtische Eigenanteil von 40 T€ für die Städtebaufördermittel des Programmjahres 2016 für das Grundschulzentrum mit einem Sperrvermerk versehen (nur für förderfähige Planungskosten).  

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Ergebnishaushalt 2018 enthält geplante Gesamterträge von 16,3 Mio. €. Die Summe der ordentlichen Aufwendungen beträgt 17,5 Mio. €.

 

Der Jahresfehlbetrag beträgt 1.204 T€. Der Ergebnishaushalt 2018 der Stadt Boizenburg/Elbe ist unter Verwendung einer Entnahme aus zweckgebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von 1.088 T€ (= Fehlbetrag aus planmäßigen Abschreibungen abzüglich Auflösungen aus Sonderposten) sowie der Verrechnung von 116 T€ mit Gewinnvorträgen ausgeglichen. Im Ergebnishaushalt 2018 sind u.a. in Höhe von 270 T€ Planungskosten (LP 1-4) für das Grundschulzentrum und in Höhe von 50 T€ Kosten für einen externen Projektsteuerer für das Grundschulzentrum eingestellt. 

 

Im Finanzhaushalt 2018 sind ordentliche Ein-und Auszahlungen mit einem negativen Saldo von 341 T€ geplant. Aus der geplanten investiven Tätigkeit ergibt sich ein negativer Saldo von 0,5 Mio. € (investive Einzahlungen von 2,6 Mio. € abzüglich der investiven Auszahlungen 3,1 Mio. €). Darüber hinaus werden 726 T€ für planmäßige Tilgungen eingestellt. Der Finanzhaushalt 2018 ist unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ausgeglichen (siehe Anlage Muster 5b im Vorbericht).

 

Die Haushaltssatzung 2018 enthält genehmigungspflichtige Bestandteile. Aufgrund der investiven Maßnahmen bzw. Auszahlungen wird die Aufnahme eines Investitionskredites 2018 in Höhe von 1,3 Mio. € notwendig (genehmigungspflichtig). Weiterhin ist der Stellenplan 2018 genehmigungspflichtig, da die mittelfristige Planung im Finanzhaushalt im Jahr 2021 nicht mehr ausgeglichen ist. Auszahlungen für wesentliche Investitionen, die (teilweise) mit Fördermitteln finanziert werden sollen, werden mit einem Sperrvermerk versehen.

 

In der mittelfristigen Finanzplanung sind umfangreiche investive Maßnahmen vorgesehen, die zu Aufnahmen neuer investiver Darlehen führen würden. Dies betrifft z.B. als wesentliche investive Auszahlungen den geplanten Bau des neuen Grundschulzentrums oder den Containeranbau an der Regionalen Schule. Aufgrund der steigenden Einwohnerzahlen (Stand 31.12.2017:  11.345 Einwohner) werden diese Investitionen notwendig.

 

Die Wirtschaftspläne 2018 und die Jahresabschlüsse 2016 der Boize-Kino GmbH und der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH werden als Anlage zum Haushaltsplan 2018 an die Rechtsaufsicht des Landkreises gesendet. Ebenso der letzte festgestellte Jahresabschluss der Stadt Boizenburg/Elbe.

 

Zu den weiteren Erläuterungen wird auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2018 verwiesen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: