Betreff
Bericht zur Grünflächen- und Parkordnung
Vorlage
164/17/30/1
Art
Ergänzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:


Sachdarstellung und Begründung:

Zur Regelung der Nutzung der öffentlichen Grünflächen hat die Verwaltung nach umfangreichen Recherchen und Beratungen mit verschiedenen Bereichen der Verwaltung die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen der Stadt Boizenburg/Elbe erarbeitet.

Die entsprechenden Gebühren werden im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Sondernutzungsgebührenkalkulation und -satzung ermittelt.

 

Die entsprechenden Anregungen aus der ersten Gremienrunde wurden eingearbeitet.

Die Anregung aus der Stadtvertretung am 18.12.2017, bezüglich der Begrifflichkeiten Zustimmung und Genehmigung, wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Schmidt mit folgender Rückmeldung geprüft:

 

„Die Nachfrage der Stadtvertretung zur Unterscheidung zwischen Zustimmung und Genehmigung wäre in zivilrechtlicher Hinsicht korrekt. § 182 BGB unterscheidet zwischen der Zustimmung und der Genehmigung. Die Zustimmung ist vor der Ausführung einer Tätigkeit, die Genehmigung anschließend einzuholen.

Das stimmt jedoch nicht mit dem öffentlichen Recht überein. Im öffentlichen Recht wird einheitlich der Begriff der Genehmigung verwendet. So muss auch eine Baugenehmigung beantragt und erteilt werden, bevor man mit dem Bau beginnen darf. In den Gesetzen ist insoweit nicht von einer Bauzustimmung, sondern allgemein und stets von einer Baugenehmigung die Rede. Insoweit sollten die gesetzlichen Begriffe auch beibehalten werden. Im Verwaltungsrecht hat die Genehmigung die Bedeutung von Zustimmung und Genehmigung aus dem Zivilrecht gleichermaßen.

Nach allem ist festzustellen, dass der Begriff in § 6 ff. Ihrer Grünflächenordnung korrekt ist.“

 

Somit wurde diese Anregung nicht umgesetzt.

 

Alternativen:


 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen:

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen der Stadt Boizenburg/Elbe