Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Zur Regelung der
Nutzung der öffentlichen Grünflächen hat die Verwaltung nach umfangreichen
Recherchen und Beratungen mit verschiedenen Bereichen der Verwaltung die
ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen der
Stadt Boizenburg/Elbe erarbeitet.
Die entsprechenden
Gebühren werden im Zusammenhang mit der Überarbeitung der
Sondernutzungsgebührenkalkulation und -satzung ermittelt.
Die entsprechenden
Anregungen aus der ersten Gremienrunde wurden eingearbeitet.
Die Anregung aus
der Stadtvertretung am 18.12.2017, bezüglich der Begrifflichkeiten Zustimmung
und Genehmigung, wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Schmidt mit folgender
Rückmeldung geprüft:
„Die Nachfrage der
Stadtvertretung zur Unterscheidung zwischen Zustimmung und Genehmigung wäre in
zivilrechtlicher Hinsicht korrekt. § 182 BGB unterscheidet zwischen der
Zustimmung und der Genehmigung. Die Zustimmung ist vor der Ausführung einer
Tätigkeit, die Genehmigung anschließend einzuholen.
Das stimmt jedoch
nicht mit dem öffentlichen Recht überein. Im öffentlichen Recht wird
einheitlich der Begriff der Genehmigung verwendet. So muss auch eine
Baugenehmigung beantragt und erteilt werden, bevor man mit dem Bau beginnen
darf. In den Gesetzen ist insoweit nicht von einer Bauzustimmung, sondern
allgemein und stets von einer Baugenehmigung die Rede. Insoweit sollten die
gesetzlichen Begriffe auch beibehalten werden. Im Verwaltungsrecht hat die
Genehmigung die Bedeutung von Zustimmung und Genehmigung aus dem Zivilrecht
gleichermaßen.
Nach allem ist
festzustellen, dass der Begriff in § 6 ff. Ihrer Grünflächenordnung korrekt
ist.“
Somit wurde diese
Anregung nicht umgesetzt.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen der Stadt Boizenburg/Elbe