Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:
Die
Geschäftsordnung für die Stadtvertretung wird wie folgt geändert:
Die Ladungsfrist in
§ 1 wird von vier auf sieben Tage geändert.
Sachdarstellung und Begründung:
Die
Geschäftsordnung für die Stadtvertretung wird wie folgt geändert:
Die Ladungsfrist in
§ 1 wird von vier auf sieben Tage geändert.
Die
Rechtsaufsichtsbehörde hat anlässlich eines Gesprächs zum Haushaltsentwurf 2018
den Hinweis gegeben, dass eine Ladungsfrist von vier Tagen rechtlich nicht
haltbar ist, weil sie insbesondere bei umfangreichen Vorlagen eine
Überforderung der Stadtvertretung bedeutet. In anderen Gemeinden im Landkreis
überwiegt in den Geschäftsordnungen die Ladungsfrist von sieben Tagen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Antrag der Fraktion BfB vom 18.12.2017