Betreff
Antrag der Fraktion BfB hier. Änderung der Geschäftsordnung
Vorlage
192/17/FR-BfB
Art
Fraktionsvorlage BfB

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe  beschließt:

 

Die Geschäftsordnung für die Stadtvertretung wird wie folgt geändert:

 

Die Ladungsfrist in § 1 wird von vier auf sieben Tage geändert.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Geschäftsordnung für die Stadtvertretung wird wie folgt geändert:

 

Die Ladungsfrist in § 1 wird von vier auf sieben Tage geändert.

 

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat anlässlich eines Gesprächs zum Haushaltsentwurf 2018 den Hinweis gegeben, dass eine Ladungsfrist von vier Tagen rechtlich nicht haltbar ist, weil sie insbesondere bei umfangreichen Vorlagen eine Überforderung der Stadtvertretung bedeutet. In anderen Gemeinden im Landkreis überwiegt in den Geschäftsordnungen die Ladungsfrist von sieben Tagen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen:  Antrag der Fraktion BfB vom 18.12.2017