Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018
Vorlage
183/17/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018.

Der geplante Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt 2018 beträgt 1.166.000 €.

In Höhe von 846.000 € erfolgt eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage, da dieser Betrag durch planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen abzüglich der Auflösungen Sonderposten entstanden ist. Weiterhin ist eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 320.000 € geplant. Diese Entnahme ist

gemäß § 18 Abs. 3 GemHVO M-V von der Rechtsaufsicht des Landkreises zu genehmigen

 

Die investiven Auszahlungen für die Planungskosten des Kommunikationszentrums Weg der Jugend werden mit einem Sperrvermerk versehen (nur, wenn eine Förderung des Bauvorhabens möglich ist).

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Ergebnishaushalt 2018 enthält geplante Gesamterträge von 16,2 Mio. €. Die Summe der ordentlichen Aufwendungen beträgt 17,4 Mio. €.

 

Der Jahresfehlbetrag beträgt 1.166 T€. Der Ergebnishaushalt 2018 der Stadt Boizenburg/Elbe ist unter Verwendung einer Entnahme aus zweckgebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von 846 T€ (= Fehlbetrag aus planmäßigen Abschreibungen abzüglich Auflösungen aus Sonderposten) sowie einer Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage in Höhe von 320 T€ ausgeglichen. Diese Entnahme gemäß § 18 Abs. 3 GemHVO M-V ist von der Rechtsaufsicht des Landkreises zu genehmigen und entspricht in Höhe von 270 T€ den Planungskosten (LP 1-4) für das Grundschulzentrum und in Höhe von 50 T€ den Kosten für einen externen Projektsteuerer für das Grundschulzentrum. 

 

Im Finanzhaushalt 2018 sind ordentliche Ein-und Auszahlungen mit einem negativen Saldo von 423 T€ geplant. Aus der geplanten investiven Tätigkeit ergibt sich ein negativer Saldo von 3,2 Mio. € (investive Einzahlungen von 2,6 Mio. € abzüglich der investiven Auszahlungen 5,8 Mio. €). Darüber hinaus werden 751 T€ für planmäßige Tilgungen eingestellt. Der Finanzhaushalt 2018 ist unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ausgeglichen (siehe Anlage Muster 5b im Vorbericht).

 

Die Haushaltssatzung 2018 enthält genehmigungspflichtige Bestandteile. Aufgrund der investiven Maßnahmen bzw. Auszahlungen wird die Aufnahme eines Investitionskredites 2018 in Höhe von 5,4 Mio. € notwendig (genehmigungspflichtig). Weiterhin sind für die Haushaltsjahre ab 2019 ff. genehmigungspflichtige Verpflichtungsermächtigungen über ca. 3,5 Mio. € vorgesehen (Eigenanteile Städtebaufördermittel, Instandhaltungen Sporthalle Zahrensdorf, externer Projektsteuerer).

 

Die Wirtschaftspläne 2018 der Boize-Kino GmbH und der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH werden nach Beschluss in der Stadtvertretung als Anlage zum Haushaltsplan an die Rechtsaufsicht des Landkreises gesendet. Ebenso der letzte festgestellte Jahresabschluss der Stadt Boizenburg/Elbe.

 

Zu den weiteren Erläuterungen wird auf den anliegenden Vorbericht zum Haushaltsplan 2018 verwiesen.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: