Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt die Einziehung des öffentlichen Fahrweges Flurstück 23 der Flur 2
Gemarkung Bahlendorf.
Die Verwaltung wird
beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der Straßenaufsichtsbehörde des
Landkreises Ludwigslust – Parchim zu stellen.
Sachdarstellung und Begründung:
Diese Vorlage
181/17/30 ersetzt die Vorlage 142/17/30.
Im Rahmen des
Bodenneuordnungsverfahrens Boizenburg wurde das Flurstück 23, Flur 2, Gemarkung
Bahlendorf als öffentlicher Fahrweg am 08.03.20111 schlussfestgestellt.
Dieser Weg ist
jedoch nicht ausgebaut.
Es befinden sich im
Untergrund Ver – und Entsorgungsleitungen der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH und
der Stadt Boizenburg/Elbe.
Ein Befahren mit
schweren Fahrzeugen ist nicht zulässig.
Die
Verkehrserschließung des Grundstücks Hochwasserweg 10, erfolgt über den
nördlich gelegenen öffentlichen Hochwasserweg.
Somit hat der
öffentliche Fahrweg auf dem Flurstück 23 der Flur 2 Gemarkung Bahlendorf seine
Verkehrsbedeutung verloren.
Nach § 9 des
Straßen – und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg – Vorpommern
(StrWG – MV) vom
13..Januar 1993 (GVOBl. M – V 1993, S. 42) in der Fassung vom
09. November 2015
(GVOl. M – V S. 436) kann eine Straße auf Antrag eingezogen werden, wenn die
Straße keine Verkehrsbedeutung hat.
Nach
Beschlussfassung in der Stadtvertretung ist entsprechender Antrag, bei der
Straßenaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust – Parchim zu stellen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: