Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung billigt auf ihrer Sitzung am 18.12.2017 die von der COMUNA GmbH vorgelegte Gebührenkalkulation 2018/2019 für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe.
Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 18.12.2017 die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hat im Jahr 2004 beschlossen, dass eine Gebührenvorschau für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und dezentrale Abwasserbeseitigung im Abstand von zwei Jahren zu erstellen ist (Beschluss 0172/04/30). Die COMUNA GmbH erhielt den Auftrag zur Erstellung der Gebührenkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und die dezentrale Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2018/2019.
Auf der Sitzung am 13.07.2017 beschloss die Stadtvertretung (Beschluss 072/17//30) die Eckdaten der Gebührenkalkulation.
Bei der durch die COMUNA GmbH ausgeführten Kalkulation wurden jeweils die Einzeljahre betrachtet, um dann zu einem Gebührensatz für den Kalkulationszeitraum zu kommen. Das Ergebnis der Kalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung ist nachfolgend zusammengestellt:
|
Einzeljahr 2018 |
Einzeljahr 2019 |
Gesamt-kalkulation |
Änderung gegenüber 2016/2017 |
Summe der laufenden Ausgaben
Kläranlage |
634.650,39 € |
662.468,68 € |
1.297.119,07 € |
9,95% |
Summe der laufenden Ausgaben
Kanalnetz |
264.326,70 € |
263.080,79 € |
527.407,49 € |
-19,28% |
Summe der kalkulatorischen
Abschreibungen Kläranlage |
227.384,55 € |
206.928,59 € |
434.313,14 € |
-10,60% |
Auflösungsbetrag der Beiträge
Kläranlage |
-59.852,46 € |
-54.608,93 € |
-114.461,39 € |
-10,71% |
Summe der kalkulatorischen
Abschreibungen Kanalnetz |
397.843,44 € |
436.435,94 € |
834.279,38 € |
15,25% |
Auflösungsbetrag der Beiträge
Kanalnetz |
-127.224,58 € |
-139.933,49 € |
-267.158,07 € |
7,20% |
Summe der kalkulatorischen
Verzinsung Kläranlage |
-1.398,35 € |
-1.294,32 € |
-2.692,67 € |
-42,48% |
Summe der kalkulatorischen
Verzinsung Kanalnetz |
47.572,55 € |
47.078,60 € |
94.651,15 € |
6,29% |
Vortrag Über-/Unterdeckung
Kläranlage aus 2015/2016 |
60.704,55 € |
-18.176,32 € |
42.528,23 € |
-135,59% |
Vortrag Über-/ Unterdeckung
Kanalnetz aus 2015/2016 |
44.157,35 € |
-13.556,09 € |
30.601,26 € |
-132,45% |
Deckungsbedarf insgesamt |
1.488.164,14 € |
1.388.423,45 € |
2.876.587,59 € |
13,43% |
Leistungseinheiten m³ |
540.000 |
540.000 |
1.080.000 |
1,89% |
Kostendeckender Gebührensatz |
2,75 €/m³ |
2,57 €/m³ |
2,66 €/m³ |
11,30% |
Die kostendeckende Gebühr für den Kalkulationszeitraum 2018/2019 wurde mit 2,66 €/m³ ermittelt. Der aktuell gültige Gebührensatz beträgt 2,39 €/m³.
Bei der dezentralen Abwasserbeseitigung wurden für die
Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen ein Gebührensatz von 60,49
€/m³ (alt 33,22€/m³) bzw. für die Behandlung von Abwässern aus abflusslosen
Gruben 8,92 €/m³ (alt 5,58 €/m³) ermittelt. Bei den Kleinkläranlagen ist eine
Erhöhung des Gebührensatzes um 82 % zu verzeichnen, bei den abflusslosen Gruben
Wurde eine um 60% höhere Gebühr ermittelt. Dies ist auf eine geringere
Auslastung der Fäkalannahmestation zurückzuführen, wobei die laufenden Kosten
und Kosten für Abschreibung weiter anfallen. Außerdem war im Bereich der
Kleinkläranlagen noch eine hohe Unterdeckung aus den Vorjahren auszugleichen.
Die Abholgebühr für Fäkalschlämme bzw. Abwasser wurden im Rahmen der Kalkulation nicht betrachtet, da sie entsprechend des laufenden Vertrages mit der Fa. MAYER Kanalmanagement GmbH erhoben wird.
Die von der COMUNA GmbH erstellte Gebührenvorschau 2018/2019
erhalten Sie als Anlage.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: