Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, im Jahr 2018
eine Ausbildungsstelle zur/zum Verwaltungsfachangestellten anzubieten und die
Ausbildung im Verbund mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim durchzuführen.
Die finanziellen Mittel für die Ausbildung in den Jahren 2018 bis 2021 sind bereitzustellen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadt Boizenburg/Elbe hat sich der gesellschaftlichen Aufgabe und
Verantwortung gestellt, junge Menschen zu fördern und auch
Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur
Fachkräftesicherung geleistet werden.
Die Stadt Boizenburg/Elbe hat seit 1997 im anerkannten Ausbildungsberuf
zur/zum Verwaltungsfachangestellten i.d.R. alle zwei Jahre ausgebildet; 1997 –
2011 im Ausbildungsverbund mit dem Landkreis Ludwigslust und 50 %
Kostenbeteiligung; 2013 und 2015 in eigener Verantwortung.
Seit diesem Jahr erfolgt die Ausbildung zur/zum
Verwaltungsfachangestellten wieder im Verbund mit dem Landkreis
Ludwigslust-Parchim (vgl. Drucksachen Nr. 091/16/20). Die Stadt Boizenburg/Elbe
übernimmt während der gesamten Ausbildungszeit 100 % der Gesamtkosten für die
Ausbildung, mit Ausnahme der Personal- und Sachkosten für die
Ausbildungsverantwortliche des Landkreises.
Nach dem Personalentwicklungskonzept der Stadt Boizenburg/Elbe
(Drucksachen Nr. 085/17/20) ist der Ausbildungsbedarf - unter Berücksichtigung
eines Planungszeitraumes von fünf Jahren - jährlich zu ermitteln.
Bis zum Jahr 2023 sind voraussichtlich vier Nachbesetzungen mit der
Berufsqualifikation Verwaltungsfachangestellte/r erforderlich. Hierbei wurde
der voraussichtliche Eintritt in die Regelaltersrente zugrunde gelegt; durch
die Inanspruchnahme von vorzeitigen Altersrenten können sich zeitliche
Verschiebungen ergeben.
Organisationseinheit |
Anzahl der Stellen |
voraussichtlicher
Eintritt in die Regelaltersrente |
Wiederbesetzung mit
empfohlener Berufsqualifikation |
Bürgermeister |
1 |
01.12.2020 |
Verwaltungsfachangestellte/r,
Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement |
Fachbereich Finanzen und Soziales |
1 |
01.09.2021 |
Verwaltungsfachangestellte/r |
Fachbereich Steuerung und Service |
1 |
01.01.2023 |
Verwaltungsfachangestellte/r (externe
Auslagerung) |
Fachbereich Finanzen und Soziales |
1 |
01.06.2023 |
Verwaltungsfachangestellte/r |
Quelle: Auszug aus dem Anhang
Personalentwicklungskonzept: Übersicht über die voraussichtlichen
Personalabgänge bis 2032, Stand 31.12.2016
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Auszubildende des Jahrganges
2015 und 2017 ihre Ausbildungen zur Verwaltungsfachangestellten voraussichtlich
in 2018 und 2020 abschließen werden.
Für die dreijährige Ausbildung eines/einer Verwaltungsfachangestellten
sind insgesamt ca. 48.000,00 € bereit zu stellen (ca. 16.000,00 € jährlich).
Darüber hinaus ist die Stadt verpflichtet, die/den Auszubildende/n nach
erfolgreich bestandener Abschlussprüfung im Rahmen der Regelung nach § 16a des
Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes und unter
Berücksichtigung der Übernahmegrundsätze des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu
übernehmen (bis Note 2,0: unbefristet, ansonsten befristet für ein Jahr).
Die Mitglieder des Hauptausschusses haben sich auf der Sitzung am
04.10.2017 mehrheitlich für eine Ausbildungsstelle zur/zum
Verwaltungsfachangestellten in 2018 ausgesprochen. In diesem Fall muss der
Landkreis Ludwigslust-Parchim die Ausschreibung des Ausbildungsplatzes im
Oktober 2017 vornehmen.
Alternativen:
-
kein
Ausbildungsangebot zur/zum Verwaltungsfachangestellten im Jahr 2018
-
es
werden … Ausbildungsstellen zur/zum Verwaltungsfachangestellten im Jahr 2018
angeboten (im Ausbildungsverbund mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim oder in
eigener Verantwortung)
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: 11200000 Sachkonto: 52543000 Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: Haushalt 2018 |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
-