Betreff
Bericht nach § 34 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V (Personalangelegenheiten)
Vorlage
152/17/20
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe nimmt den Bericht des Bürgermeisters nach § 34 Abs. 1 Satz 2 KV M-V hinsichtlich seiner im 1. Halbjahr 2017 getroffenen Entscheidungen nach § 22 Abs. 5 KV M-V zur Kenntnis.


Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) unterrichtet der Bürgermeister die Stadtvertretung mindestens halbjährlich über die Entscheidungen, die er u.a. nach § 22 Abs. 5 KV M-V getroffen hat. Hierbei handelt es sich um Entscheidungen des Bürgermeisters, soweit Aufgaben der obersten Dienstbehörde übertragen sind.

 

Nach § 9 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 7 der Hauptsatzung vom 02.04.2012 entscheidet der Bürgermeister über die Ernennung, Beförderung und Entlassung bei Beamten bis zur Besoldungsgruppe A7, über die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung bei Beschäftigten aus dem ehemaligen Geltungsbereich des BAT-O bis zur Entgeltgruppe 7 TVöD sowie über die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung bei Beschäftigten aus dem ehemaligen Geltungsbereich des BMT-G-O bis zur Entgeltgruppe 4 TVÖD.

 

Die im 1. Halbjahr 2017 vom Bürgermeister getroffenen Entscheidungen nach § 22 Abs. 5 KV M-V sind der Anlage zu entnehmen.

 


 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen:

Übersicht über die vom Bürgermeister getroffenen Entscheidungen nach § 22 Abs. 5 KV M-V, 1. Halbjahr 2017