hier: Verein Haus- und Grund Boizenburg e. V
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt zu, dass der Verein Haus & Grund
Boizenburg e.V. auf seiner Website/Startseite das Wappen der Stadt
Boizenburg/Elbe nutzen darf.
Das Boizenburger
Stadtwappen ist nur für den beantragten Zweck zu verwenden.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 1 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe bedarf die Verwendung des Boizenburger Stadtwappens der Zustimmung des Hauptausschusses.
Wappen genießen als Hoheitszeichen den gleichen Rechtsschutz, wie Name und Bezeichnung, da sie ebenfalls Bestandteil des Persönlichkeitsrechts sind. Die Zustimmung der Verwendung des Wappens wird in Betracht kommen, wenn die Verwendung im gemeindlichen Interesse liegt.
Für die Erlaubnis zur Führung des Stadtwappens wird lt. Gebührentarif zur Verwaltungskostensatzung vom 21.04.2008, Anlage zu §2 Abs. 1, Tarifstelle 2.4. eine Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben.
Der Verein Haus & Grund Boizenburg e.V. überarbeitet gerade grafisch
die Website des Vereins. Die Startseite des Vereins soll mit dem Stadtwappen
versehen werden, um ihre Verbundenheit
zum Ausdruck zu bringen.
Ein Entwurf kann erst nach der Vervollständigung durch das Grafikbüro
präsentiert werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Antrag des Vereins Haus & Grund
Boizenburg e.V. vom 04.09.2017 sowie 18.09.2017