Betreff
Eilentscheidung zur überplanmäßigen Ausgabe: Ausstattung Stadtinformation, Markt 14
Vorlage
128/17/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß §35 Abs. 2 KV-MV die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 18.279,88 € zur Ausstattung der neu einzurichtenden Stadtinformation am Markt 14.
Die Stadtvertretung genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 


Sachdarstellung und Begründung:

Die vielfach erste Anlaufstelle zahlreicher Gäste unserer Stadt stellt die Stadtinformation dar. Dabei prägt die Qualität dieser Einrichtung zu einem bedeutenden Teil den Eindruck, den der Gast von der Stadt Boizenburg/Elbe erhält und zu einem gewissen Teil auch behält. Die Aussagen unzähliger Besucher zeigen deutlich auf, dass sie zwar sehr zufrieden mit den Leistungen der Stadtinformation sind, Einrichtung und Unterbringung dieser jedoch weder ein einladendes noch freundliches Bild im Vergleich zu anderen Städten vermittelt. Derartige Einschätzungen haben eine sehr nachteilige Auswirkung auf das Image von Boizenburg/Elbe.

Günstigere Voraussetzungen für die Unterbringung der Stadtinformation weist dabei gegenwärtig kein sich im Eigentum der Stadt befindendes Gebäude auf.

Diese Situation war Grundlage für die Berücksichtigung eines unvorhergesehenen Angebotes zur kurzfristigen Anmietung einer für die Stadtinformation bestens geeigneten Räumlichkeit ab dem 01.08.2017. Unterstützt wurde die Maßnahme durch den Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 29.05.2017. Die für Besucher einfach zu findende ideale Lage des Gebäudes am Markt 14, große Fensterflächen, behindertenfreundlicher Zugang oder die Möglichkeit der Errichtung von Fahrradboxen auf den zugehörigen Parkflächen stellen bedeutende Vorteile gegenüber dem gegenwärtigen Standort und für eine zukünftig herausragende Präsentation der Leistungen der Stadtinformation dar.

 

Die notwendige Ergänzung dieser grundlegenden Voraussetzungen bildet die Ausstattung mit ansprechenden modernen Möbeln und Einrichtungsgegenständen. Da eine repräsentative Eignung der bisher genutzten Möbel innerhalb der neuen Räumlichkeiten nicht gegeben ist, macht erst der Erwerb der Neueinrichtung die zeitnahe Nutzung der zukünftigen Räumlichkeiten der Stadtinformation möglich. Entsprechende Kostenvoranschläge haben hierfür einen Betrag von 18.279,88 €. ergeben. Die Investition in die Ausstattung dient somit der Abwendung des Nachteils eines andauernden Imageschadens für die Stadt sowie zur Errichtung einer insgesamt wettbewerbsfähigen Einrichtung.

 

Nach Absprache im Hauptausschuss im Mai 2017 hat der Bürgermeister im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach der Hauptsatzung das Ladengeschäft Markt 14 zur Unterbringung der Stadtinformation angemietet. Per 21.08.2017 werden zwei Teilzeitkräfte, wie im Stellenplan 2017 vorgesehen, für die entsprechenden Tätigkeiten eingestellt. Diese sind derzeit notdürftig in den Räumen des Heimatmuseums untergebracht. Um die vollständige Arbeitsfähigkeit dieser Organisationseinheit schnellstmöglich sicherzustellen, ist die Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses jetzt erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:  11405000  Sachkonto:  08221000  

HH-Ansatz:  4.985,96 €           

Verausgabt: 1.450,61 €

Verfügbar: 3.535,35 € (zweckgebunden)

Produkt.:  11404000  Sachkonto: 08224000      

HH-Ansatz:  7.000,00 €           

Verausgabt: 119 €

Verfügbar: 6.881,00 € (zweckgebunden)      

Somit überplanmäßig zu finanzieren:  18.279,88 €

Deckungsvorschlag:

Produkt: 57500000
Sachkonto: 08290000

Produkt: 54100000
Sachkonto: 04871000

     

     

     

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)