Betreff
Bericht nach § 34 Abs.1 S.2 KV M-V (über-/außerplanmäßige Ausgaben, städtebauliche Verträge 1. Halbjahr 2017)
Vorlage
116/17/20
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe nimmt den Bericht des Bürgermeisters nach § 34 Abs.1 S.2 KV M-V hinsichtlich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie städtebaulicher Verträge aus dem 1. Halbjahr 2017 zur Kenntnis.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 34 Abs.1 S.2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) unterrichtet der Bürgermeister die Stadtvertretung mindestens halbjährlich über die Entscheidungen, die er nach § 22 Abs.4 und Abs.5 KV M-V getroffen hat. Hierbei handelt es sich um Entscheidungen, die dem Bürgermeister nach der Hauptsatzung bis zu bestimmten Wertgrenzen übertragen sind, sowie um Entscheidungen des Bürgermeisters, soweit Aufgaben der obersten Dienstbehörde übertragen sind.

 

Nach § 9 Abs.2 der Hauptsatzung vom 02.04.2012 entscheidet der Bürgermeister u.a. über über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Wertgrenze von 2.999,99 Euro je Ausgabenfall und über den Abschluss städtebaulicher Verträge (insbes. Erschließungs- und Durchführungsverträge) bis zu einer Wertgrenze von 12.999,99 Euro.

 

Die im 1. Halbjahr 2017 vom Bürgermeister verfügten über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind der Anlage zu entnehmen.

 

Unterhalb der Wertgrenze von § 7 Abs.3 Nr.5 der Hauptsatzung vom 02.04.2012 wurde kein städtebaulicher Vertrag vom Bürgermeister geschlossen. (Private Bauherren haben für die 3. Änderung des B-Planes Nr.28 und für die 3. Änderung des B-Planes Nr. 1.2 jeweils die Kosten in Form von Kostenübernahmeerklärungen für die städtebauliche Planung übernommen.)