Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt eine überplanmäßige Aufwendung für die
externe Erstellung der Verwaltungskostengebührensatzung in Höhe von 3.100 €
(11600000.52929000).
Deckungsquelle sind
Minderaufwendungen aufgrund der entfallenen Miete für den Jugendclub Bahnhof
(36600000.56210000).
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadt
Boizenburg/Elbe wurde gemäß verbindlichem Zeitplan der Rechtsaufsicht des
Landkreises Ludwigslust-Parchim aufgefordert, verschiede Satzungen dringend neu
zu kalkulieren.
Die
Verwaltungskostengebührensatzung vom 21.04.2008 soll mit externer Unterstützung
neu kalkuliert werden. Dazu war im Haushaltsplan 2017 ein Betrag von 5.000 €
eingeplant.
Das günstigste
vorliegende Angebot geht von 8.100 € für die Kalkulation aus.
Somit ist eine überplanmäßige Aufwendung für die externe
Erstellung der Verwaltungskostengebührensatzung in Höhe von 3.100 €
(11600000.52929000) erforderlich.
Deckungsquelle sind
Minderaufwendungen aufgrund der durch den Brand entfallenen Miete für den
Jugendclub Bahnhof (36600000.56210000).
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 11600000 Sachkonto: 52929000 Verausgabt: 21.834,05 € Noch verfügbar: 9.865,95 € |
Deckungsvorschlag: 36600000.56210000 |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................