Betreff
überplanmäßige Aufwendung externe Erstellung Verwaltungskostengebührensatzung
Vorlage
115/17/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt eine überplanmäßige Aufwendung für die externe Erstellung der Verwaltungskostengebührensatzung in Höhe von 3.100 € (11600000.52929000).

 

Deckungsquelle sind Minderaufwendungen aufgrund der entfallenen Miete für den Jugendclub Bahnhof (36600000.56210000).

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Stadt Boizenburg/Elbe wurde gemäß verbindlichem Zeitplan der Rechtsaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim aufgefordert, verschiede Satzungen dringend neu zu kalkulieren.

 

Die Verwaltungskostengebührensatzung vom 21.04.2008 soll mit externer Unterstützung neu kalkuliert werden. Dazu war im Haushaltsplan 2017 ein Betrag von 5.000 € eingeplant.

Das günstigste vorliegende Angebot geht von 8.100 € für die Kalkulation aus.

 

Somit ist eine überplanmäßige Aufwendung für die externe Erstellung der Verwaltungskostengebührensatzung in Höhe von 3.100 € (11600000.52929000) erforderlich.

 

Deckungsquelle sind Minderaufwendungen aufgrund der durch den Brand entfallenen Miete für den Jugendclub Bahnhof (36600000.56210000).

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:        11600000

Sachkonto:     52929000         

HH-Ansatz:     31.700,00 €         

Verausgabt:    21.834,05 €        

Noch verfügbar: 9.865,95 €     

Deckungsvorschlag:

 

     

36600000.56210000

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................