Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt eine außerplanmäßige Aufwendung im
Jahresabschluss 2016 für die Bildung einer Rückstellung für die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung gemäß § 3 KPG M-V in Höhe von 8.500 €
(11600000.52929000).
Deckungsquelle sind
Einsparungen im produktübergreifenden Deckungsring Personalkosten.
Sachdarstellung und Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe hat die externe Vergabe der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 3 KPG M-V auf der Sitzung am 20.06.2017 beschlossen.
Die Verwaltung hat daraufhin drei Angebote abgefragt. Der Abgabetermin für die Anbieter war nach Beratung in der Stadtvertretung am 13.07.2017 auf den 04.08.2017 vorgezogen worden. In der 30. Kalenderwoche lag ein Angebot in Höhe von ca. 8.500 € (incl. Reiseaufwendungen) vor.
Da die Mittel im Haushalt 2016 nicht geplant waren, ist aufgrund der gesetzlichen Vorschrift eine außerplanmäßige Aufwendung für die Bildung einer Rückstellung für die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung notwendig.
Deckungsquelle sind Einsparungen bei den Personalkosten im Haushaltsjahr 2016.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: Deckungsring Personalkosten |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................